AT 4.1 Tz 1
Auf der Grundlage des Gesamtrisikoprofils muss das Institut sicherstellen, dass die wesentlichen Risiken des Instituts durch das Risikodeckungspotenzial, unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen, laufend abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Werden mehrere Risiken jeweils als unwesentlich eingestuft, die zusammengefasst aber wesentlich sind, so müssen die Verfahren zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit eine angemessene Berücksichtigung der zusammengefasst über die Wesentlichkeitsschwelle hinausgehenden Risiken gewährleisten. ErläuterungAusgestaltung der Risikotragfähigkeitskonzepte Einzelheiten zur Ausgestaltung der Risikotragfähigkeitskonzepte ergeben sich aus dem Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte in der jeweils gültigen Fassung.
1. Przegląd
1.1 Odwołania
1.2 Zidentyfikowane wymagania
1.3 Powiązane normy
2. Zidentyfikowane wymagania
Wymagania
| Źródło |
Wymaganie |
3. Powiązane normy
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