+AT 4.1 Tz 9

AT 4.1 Tz 9

Im Rahmen einer Initialvalidierung ist die Angemessenheit der Methoden, Verfahren und Parameter bereits vor deren Einsatz zu überprüfen. Mindestens alle drei Jahre sowie anlassbezogen sind Folgevalidierungen durchzuführen. Die Validierung hat für komplexe Methoden unabhängig von der Modellentwicklung zu erfolgen. Kleine Institute können auf eine Trennung von Modellentwicklung und Validierung verzichten. Werden zentral validierte Methoden und Verfahren eines externen Dienstleisters verwendet, so hat das Institut die Ergebnisse der zentralen Validierung zur Kenntnis zu nehmen sowie eine institutsindividuelle Angemessenheitsprüfung der Parameter durchzuführen oder zu veranlassen.

Erläuterung

Externe Daten

Basiert die Risikoermittlung auf Berechnungen Dritter (z. B. bei Fondsgesellschaften), muss sich das Institut aussagekräftige Informationen hierzu vorlegen lassen, insbesondere zu wesentlichen Annahmen und Parametern und zu deren Änderungen.

1. Przegląd

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Tytuł Regulacja

1.1 Odwołania

1.2 Zidentyfikowane wymagania

1.3 Powiązane normy

2. Zidentyfikowane wymagania

Wymagania
Źródło Wymaganie

3. Powiązane normy

Normy
Źródło Wymaganie
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