+AT 4.3.1 Tz 1

AT 4.3.1 Tz 1

Die Aufbau- und Ablauforganisation muss sicherstellen, dass miteinander unvereinbare Tätigkeiten von verschiedenen Mitarbeitern ausgeführt werden. Prozesse, Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten und Kommunikationswege sind klar zu definieren und aufeinander abzustimmen. Auch bei Arbeitsplatzwechseln sind Interessenkonflikte zu vermeiden. Beim Wechsel von Mitarbeitern aus Handels- oder Marktbereichen in nachgelagerte Bereiche und Kontrollbereiche sind angemessene Übergangsfristen vorzusehen. Kleine Institute können auch alternative Kontrollmechanismen einrichten.

Erläuterung

Nachgelagerte Bereiche und Kontrollbereiche

Als nachgelagerte Bereiche und Kontrollbereiche sind anzusehen:

  • Risikocontrolling-Funktion,
  • Compliance-Funktion,
  • Marktfolge,
  • Abwicklung und Kontrolle.

1. Przegląd

,
Tytuł Regulacja

1.1 Odwołania

1.2 Zidentyfikowane wymagania

1.3 Powiązane normy

2. Zidentyfikowane wymagania

Wymagania
Źródło Wymaganie

3. Powiązane normy

Normy
Źródło Wymaganie
  • BAFIN -

    published by Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht at https://www.bafin.de/ 

    News imported via RSS-Reader