+AT 4.4.3 Tz 6

AT 4.4.3 Tz 6

Die Tätigkeit der Internen Revision muss auf einem umfassenden, risikoorientierten und jährlich fortzuschreibenden Prüfungsplan basieren. Die Risikobewertung ist regelmäßig zu überprüfen und muss eine Analyse des Risikopotenzials und möglicher Veränderungen der Aktivitäten und Prozesse sowie unterschiedliche Risikoquellen und die Manipulationsanfälligkeit berücksichtigen. Die Prüfungsplanung sowie wesentliche Anpassungen sind von der Geschäftsleitung zu genehmigen. Es muss sichergestellt sein, dass kurzfristig notwendige Sonderprüfungen jederzeit durchgeführt werden können. Sämtliche Aktivitäten, einschließlich ausgelagerter, müssen grundsätzlich innerhalb von drei Jahren überprüft werden. Bei Vorliegen besonderer Risiken ist jedoch ein kürzerer Turnus der Überprüfung erforderlich. Auch unter Risikogesichtspunkten nicht wesentliche Aktivitäten und Prozesse sind in die Prüfungsplanung zu integrieren und innerhalb von fünf Jahren zu prüfen.

1. Przegląd

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Tytuł Regulacja

1.1 Odwołania

1.2 Zidentyfikowane wymagania

1.3 Powiązane normy

2. Zidentyfikowane wymagania

Wymagania
Źródło Wymaganie

3. Powiązane normy

Normy
Źródło Wymaganie
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