+AT 9 Tz 8

AT 9 Tz 8

Mit Blick auf Weiterverlagerungen sind im Auslagerungsvertrag möglichst Zustimmungsvorbehalte zugunsten des auslagernden Instituts oder konkrete Voraussetzungen zu vereinbaren, wann Weiterverlagerungen einzelner Arbeits- und Prozessschritte möglich sind. Zumindest ist vertraglich sicherzustellen, dass Vereinbarungen des Auslagerungsunternehmens mit Subunternehmen im Einklang mit dem originären Auslagerungsvertrag stehen. Ferner haben die vertraglichen Anforderungen bei Weiterverlagerungen auch eine Informationspflicht des Auslagerungsunternehmens an das auslagernde Institut zu umfassen. Es muss sichergestellt sein, dass das Auslagerungsunternehmen im Falle einer Weiterverlagerung auf ein Subunternehmen weiterhin gegenüber dem auslagernden Institut berichtspflichtig bleibt.

1. Przegląd

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Tytuł Regulacja

1.1 Odwołania

1.2 Zidentyfikowane wymagania

1.3 Powiązane normy

2. Zidentyfikowane wymagania

Wymagania
Źródło Wymaganie

3. Powiązane normy

Normy
Źródło Wymaganie
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