BTO 1.2 Tz 3
Die mit der Bewertung von Immobilien- und beweglichen Sicherheiten betrauten sachverständigen Personen haben über die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen zu verfügen, dürfen nicht in die Kreditentscheidung eingebunden sein und müssen vom Bereich Markt unabhängig sein. Dabei können externe Sachverständige für diese Zwecke herangezogen werden. Mögliche Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Bewertung sind auszuschließen, z. B. aufgrund von Eigentumsanteilen an der Sicherheit oder in Bezug auf das Honorar der externen Sachverständigen. Eine angemessene Rotation der für die Bewertung von Immobiliensicherheiten zuständigen Personen ist sicherzustellen. Sehr kleine Institute können auf die Rotation der für die Bewertung von Immobiliensicherheiten zuständigen Personen verzichten. ErläuterungErstellung von Wertgutachten Die Erstellung von Wertgutachten für bestimmte Sicherheiten (z. B. Wohnimmobilien) kann auch von fachlich geeigneten Mitarbeitern aus dem Bereich Markt durchgeführt werden, solange diese von der jeweiligen Kreditentscheidung unabhängig sind.
1. Przegląd
1.1 Odwołania
1.2 Zidentyfikowane wymagania
1.3 Powiązane normy
2. Zidentyfikowane wymagania
Wymagania
| Źródło |
Wymaganie |
3. Powiązane normy
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