+BTR 3 Tz 4

BTR 3 Tz 4

Für kurzfristig eintretende Verschlechterungen der Liquiditätssituation muss das Institut ausreichend bemessene, nachhaltige Liquiditätspuffer vorhalten. Die Liquiditätspuffer sind so zu bemessen, dass sie den in den Stresstests gemäß Tz. 6 identifizierten Liquiditätsbedarf über einen dem Risikoappetit entsprechenden Zeithorizont, mindestens aber einen Monat abdecken. Neben Zentralbankgeld können die Puffer hochliquide, unbelastete und zentralbankfähige Vermögensgegenstände beinhalten, die jederzeit ohne signifikante Wertverluste in privaten Märkten liquidiert werden können. Das Institut muss sicherstellen, dass der Nutzung der Liquiditätspuffer keine rechtlichen, regulatorischen, technischen oder operationellen Restriktionen entgegenstehen.

Erläuterung

Berücksichtigung von belasteten Vermögenswerten (Asset Encumbrance)

Die Verfahren zur Steuerung und Beurteilung der Liquiditätsrisiken haben auch zu gewährleisten, dass Höhe, Art, Umfang und Entwicklung der Belastung von Vermögensgegenständen berücksichtigt werden.

1. Przegląd

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Tytuł Regulacja

1.1 Odwołania

1.2 Zidentyfikowane wymagania

1.3 Powiązane normy

2. Zidentyfikowane wymagania

Wymagania
Źródło Wymaganie

3. Powiązane normy

Normy
Źródło Wymaganie
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