+OPS.1.2.5.A19 Fernwartung durch Dritte (S)

OPS.1.2.5.A19 Fernwartung durch Dritte (S)

Wird die Fernwartung von Externen durchgeführt, SOLLTEN alle Fernwartungsaktivitäten von internen Mitarbeitenden beobachtet werden. Alle Fernwartungsvorgänge durch Dritte SOLLTEN aufgezeichnet werden.

Mit externem Wartungspersonal MÜSSEN vertragliche Regelungen über die Sicherheit der betroffenen IT-Systeme und Informationen geschlossen werden. Die Pflichten und Kompetenzen des externen Wartungspersonals SOLLTEN in den vertraglichen Regelungen festgehalten werden.

Sollten Dienstleistende mehrere Kunden und Kundinnen fernwarten, MUSS gewährleistet sein, dass die Netze der Kunden und Kundinnen nicht miteinander verbunden werden. Die Fernwartungsschnittstellen SOLLTEN so konfiguriert sein, dass es Dienstleistenden nur möglich ist, auf die IT-Systeme und Netzsegmente zuzugreifen, die für seine Arbeit benötigt werden.

1. Visão geral

Título Norma

1.1 Referências

1.2 Requisitos identificados

1.3 Regulamentos relacionados

2. Requisitos identificados

Requisitos
Fonte Requisito

3. Regulamentos relacionados

Regulamentos
Fonte Regulamentação

Pedidos ligados