+OPS.2.3.A20 Etablierung sowie Einbeziehung von Anbietenden von Outsourcing im Notfallkonzept (S) [Notfallbeauftragte]
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OPS.2.3.A20 Etablierung sowie Einbeziehung von Anbietenden von Outsourcing im Notfallkonzept (S) [Notfallbeauftragte]
Ein Notfallkonzept SOLLTE in der Institution etabliert sein. Dies SOLLTE auf der Basis einer Business-Impact-Analyse basieren und die Abhängigkeiten der ausgelagerten Prozesse mit den intern verbliebenen Prozessen berücksichtigen. Das Notfallkonzept SOLLTE den Anbietenden von Outsourcing in seiner Notfallvorsorge und -bewältigung berücksichtigen und mit diesem abgestimmt sein. Dabei SOLLTEN die Schnittstellen zu Anbietenden von Outsourcing mit Verantwortlichen benannt und besetzt werden, um einen Informationsaustausch sowie eine effektive Kollaboration in einer Not- oder Krisensituation zu ermöglichen. Gemeinsame Not- und Krisenfallpläne SOLLTEN für eine Störung oder einen Ausfall der Anbietenden von Outsourcing erstellt werden. Standardisierte Protokolle und Berichte SOLLTEN zur Meldung von Sicherheitsvorfällen etabliert werden.
1. Visão geral
1.1 Referências
1.2 Requisitos identificados
1.3 Regulamentos relacionados
2. Requisitos identificados
Requisitos
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Requisito |
3. Regulamentos relacionados
Regulamentos
| Fonte |
Regulamentação |
Pedidos ligados
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