+DER.2.3.A1 Einrichtung eines Leitungsgremiums (B)

DER.2.3.A1 Einrichtung eines Leitungsgremiums (B)

Um einen APT-Vorfall zu bereinigen, MUSS ein Leitungsgremium eingerichtet werden, das alle notwendigen Aktivitäten plant, koordiniert und überwacht. Dem Gremium MÜSSEN alle für die Aufgaben erforderlichen Weisungsbefugnisse übertragen werden.

Wenn ein solches Leitungsgremium zu dem Zeitpunkt, als der APT-Vorfall detektiert und klassifiziert wurde, bereits eingerichtet ist, SOLLTE dasselbe Gremium auch die Bereinigung planen und leiten. Wurden schon spezialisierte Forensikdienstleistende hinzugezogen, um den APT-Vorfall zu analysieren, SOLLTEN diese auch bei der Bereinigung des Vorfalls miteinbezogen werden.

Ist die IT zu stark kompromittiert, um weiter betrieben zu werden, oder sind die notwendigen Bereinigungsmaßnahmen sehr umfangreich, SOLLTE geprüft werden, ob ein Krisenstab eingerichtet werden soll. In diesem Fall MUSS das Leitungsgremium die Bereinigungsmaßnahmen überwachen. Das Leitungsgremium MUSS dann dem Krisenstab berichten.

1. Visão geral

Título Norma

1.1 Referências

1.2 Requisitos identificados

1.3 Regulamentos relacionados

2. Requisitos identificados

Requisitos
Fonte Requisito

3. Regulamentos relacionados

Regulamentos
Fonte Regulamentação

Pedidos ligados