+APP.3.2.A20 Benennung von Anzusprechenden (S) [Zentrale Verwaltung]

APP.3.2.A20 Benennung von Anzusprechenden (S) [Zentrale Verwaltung]

Bei umfangreichen Webangeboten SOLLTE die Institution zentrale Anzusprechende für die Webangebote bestimmen. Es SOLLTEN Prozesse, Vorgehensweisen und Zuständige für Probleme oder Sicherheitsvorfälle benannt werden.

Die Institution SOLLTE eine Kontaktmöglichkeit auf ihrer Webseite veröffentlichen, über die Sicherheitsprobleme an die Institution gemeldet werden können. Für die Behandlung von externen Sicherheitsmeldungen SOLLTE die Institution Prozesse definieren.

1. Visão geral

Título Norma

1.1 Referências

1.2 Requisitos identificados

1.3 Regulamentos relacionados

2. Requisitos identificados

Requisitos
Fonte Requisito

3. Regulamentos relacionados

Regulamentos
Fonte Regulamentação

Pedidos ligados