+NET.2.2 WLAN-Nutzung
---+NET.2.2.G1 Unzureichende Kenntnis über Regelungen
---+NET.2.2.G2 Nichtbeachtung von Sicherheitsmaßnahmen
---+NET.2.2.G3 Abhören der WLAN-Kommunikation
---+NET.2.2.G4 Auswertung von Verbindungsdaten bei der drahtlosen Kommunikation
---+NET.2.2.G5 Vortäuschung eines gültigen Access Points (Rogue Access Point)
---+NET.2.2.A1 Erstellung einer Nutzungsrichtlinie für WLAN (B) [IT-Betrieb]
---+NET.2.2.A2 Sensibilisierung und Schulung der WLAN-Benutzenden (B) [Vorgesetzte, IT-Betrieb]
---+NET.2.2.A3 Absicherung der WLAN-Nutzung an Hotspots (B) [IT-Betrieb]
---+NET.2.2.A4 Verhaltensregeln bei WLAN-Sicherheitsvorfällen (S)
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NET.2.2 WLAN-Nutzung
EinleitungÜber Wireless LANs (WLANs) können drahtlose lokale Netze aufgebaut oder bestehende drahtgebundene Netze erweitert werden. Bis heute basieren fast alle am Markt verfügbaren WLAN-Komponenten auf dem Standard IEEE 802.11 und seinen Ergänzungen. Eine besondere Rolle nimmt dabei das Firmenkonsortium „Wi-Fi Alliance“ ein, das basierend auf dem Standard IEEE 802.11 mit „Wi-Fi“ einen Industriestandard geschaffen hat. Dabei bestätigt die Wi-Fi Alliance mit dem Wi-Fi-Gütesiegel, dass ein Gerät gewisse Interoperabilitäts- und Konformitätstests bestanden hat. WLANs bieten einen Gewinn an Komfort und Mobilität. Jedoch birgt die Nutzung auch zusätzliches Gefährdungspotenzial für die Sicherheit der Informationen, da drahtlos kommuniziert wird. Daher ist es wichtig, dass neben dem IT-Betrieb auch die Benutzenden für die möglichen Gefahren sensibilisiert werden, die entstehen können, wenn WLANs unsachgemäß verwendet werden. So müssen die Benutzenden über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, um Sicherheitsmaßnahmen richtig verstehen und anwenden zu können. Insbesondere müssen sie wissen, was von ihnen in Hinblick auf Informationssicherheit erwartet wird und wie sie in bestimmten Situationen reagieren sollten, wenn sie WLANs nutzen. ZielsetzungIn diesem Baustein soll aufgezeigt werden, wie WLANs sicher genutzt werden können. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein NET.2.2 WLAN-Nutzung ist auf alle IT-Systeme (WLAN-Clients) anzuwenden, die WLANs nutzen. Der Baustein enthält grundsätzliche Anforderungen, die bei der Nutzung von WLANs zu beachten und zu erfüllen sind, um den spezifischen Gefährdungen entgegenwirken zu können. Anforderungen, mit deren Hilfe WLANs sicher betrieben werden können, sind dagegen nicht Gegenstand dieses Bausteins, sondern sind im Baustein NET.2.1 WLAN-Betrieb beschrieben. Darüber hinaus geht der Baustein nicht auf allgemeine Aspekte von Clients ein. Solche Aspekte werden im Baustein SYS2.1 Allgemeiner Client sowie in den betriebssystemspezifischen Bausteinen der Schicht SYS IT-Systeme behandelt. Der Baustein NET.2.2 WLAN-Nutzung sollte grundsätzlich mit berücksichtigt werden, wenn die Bausteine ORP.3 Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit und DER.2.1 Behandlung von Sicherheitsvorfällen umgesetzt werden. WissenswertesDas BSI hat folgende weiterführende Dokumente zum Themenfeld WLAN veröffentlicht: - BSI-Standard zur Internet-Sicherheit (ISi-Reihe): Sichere Anbindung von lokalen Netzen an das Internet (Isi-LANA)
- Das National Institute of Standards and Technology (NIST) hat folgende weiterführende Dokumente zum Themenfeld WLAN veröffentlicht:
- NIST Special Publication 800-153 „Guidelines for Securing Wireless Local Area Network (WLANs)“
- NIST Special Publication 800-97 „Establishing Wireless Robust Security Networks: A Guide to IEEE 802.11“
1. Visão geral
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Norma |
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NET.2.2.A1 Erstellung einer Nutzungsrichtlinie für WLAN (B) [IT-Betrieb]
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Ausgehend von der allgemeinen Sicherheitsrichtlinie der Institution MÜSSEN die wesentlichen Kernaspekte für eine sichere WLAN-Nutzung in einer WLAN-Nutzungsrichtlinie konkretisiert werden. In einer solchen Nutzungsrichtlinie MÜSSEN die Besonderheiten bei der WLAN-Nutzung beschrieben sein, z. B. ob, wie und mit welchen Geräten Hotspots genutzt werden dürfen. Die Richtlinie MUSS Angaben dazu enthalten, welche Daten im WLAN genutzt und übertragen werden dürfen und welche nicht. Es MUSS beschrieben sein, wie mit clientseitigen Sicherheitslösungen umzugehen ist. Die Nutzungsrichtlinie MUSS ein klares Verbot enthalten, ungenehmigte Access Points an das Netz der Institution anzuschließen. Außerdem MUSS in der Richtlinie darauf hingewiesen werden, dass die WLAN-Schnittstelle deaktiviert werden muss, wenn sie über einen längeren Zeitraum nicht genutzt wird. Es MUSS regelmäßig überprüft werden, ob die in der Richtlinie geforderten Inhalte richtig umgesetzt werden. Ist dies nicht der Fall, MUSS geeignet reagiert werden. Die Ergebnisse SOLLTEN sinnvoll dokumentiert werden.
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NET.2.2.A2 Sensibilisierung und Schulung der WLAN-Benutzenden (B) [Vorgesetzte, IT-Betrieb]
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Die Benutzenden von WLAN-Komponenten, vornehmlich von WLAN-Clients, MÜSSEN sensibilisiert und zu den in der Nutzungsrichtlinie aufgeführten Maßnahmen geschult werden. Hierfür MÜSSEN geeignete Schulungsinhalte identifiziert und festgelegt werden. Den Benutzenden MUSS genau erläutert werden, was die WLAN-spezifischen Sicherheitseinstellungen bedeuten und warum sie wichtig sind. Außerdem MÜSSEN die Benutzenden auf die Gefahren hingewiesen werden, die drohen, wenn diese Sicherheitseinstellungen umgangen oder deaktiviert werden. Die Schulungsinhalte MÜSSEN immer entsprechend den jeweiligen Einsatzszenarien angepasst werden. Neben der reinen Schulung zu WLAN-Sicherheitsmechanismen MÜSSEN den Benutzenden jedoch auch die WLAN-Sicherheitsrichtlinie ihrer Institution und die darin enthaltenen Maßnahmen vorgestellt werden. Ebenso MÜSSEN die Benutzenden für die möglichen Gefahren sensibilisiert werden, die von fremden WLANs ausgehen.
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NET.2.2.A3 Absicherung der WLAN-Nutzung an Hotspots (B) [IT-Betrieb]
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Dürfen Hotspots genutzt werden, MUSS Folgendes umgesetzt werden: - Jede(r) Benutzende eines Hotspots MUSS seine oder ihre Sicherheitsanforderungen kennen und danach entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen ihm oder ihr die Nutzung des Hotspots erlaubt ist.
- Werden Hotspots genutzt, dann SOLLTE sichergestellt werden, dass die Verbindung zwischen Hotspot-Access Point und IT-Systemen der Benutzenden nach dem Stand der Technik kryptografisch abgesichert wird.
- WLANs, die nur sporadisch genutzt werden, SOLLTEN von den Benutzenden aus der Historie gelöscht werden.
- Die automatische Anmeldung an WLANs SOLLTE deaktiviert werden.
- Wenn möglich, SOLLTEN separate Konten mit einer sicheren Grundkonfiguration und restriktiven Berechtigungen verwendet werden.
- Es SOLLTE sichergestellt sein, dass sich keine Benutzenden mit administrativen Berechtigungen von ihren Clients aus an externen WLANs anmelden können.
- Sensible Daten DÜRFEN NUR übertragen werden, wenn allen notwendigen Sicherheitsmaßnahmen auf den Clients, vor allem eine geeignete Verschlüsselung, aktiviert sind.
- Wird die WLAN-Schnittstelle über einen längeren Zeitraum nicht genutzt, MUSS diese deaktiviert werden.
- Über öffentlich zugängliche WLANs DÜRFEN die Benutzenden NUR über ein Virtual Private Network (VPN) auf interne Ressourcen der Institution zugreifen.
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NET.2.2.A4 Verhaltensregeln bei WLAN-Sicherheitsvorfällen (S)
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Bei WLAN-Sicherheitsvorfällen SOLLTEN die Benutzenden Folgendes umsetzen: - Sie SOLLTEN ihre Arbeitsergebnisse sichern.
- Sie SOLLTEN den WLAN-Zugriff beenden und die WLAN-Schnittstelle ihres Clients deaktivieren.
- Fehlermeldungen und Abweichungen SOLLTEN durch sie genau dokumentiert werden. Ebenso SOLLTEN sie dokumentieren, was sie gemacht haben, bevor bzw. während der Sicherheitsvorfall eingetreten ist.
- Sie SOLLTEN über eine geeignete Eskalationsstufe (z. B. User Help Desk) den IT-Betrieb benachrichtigen.
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1.1 Referências
1.2 Requisitos identificados
1.3 Regulamentos relacionados
2. Requisitos identificados
Requisitos
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Requisito |
3. Regulamentos relacionados
Regulamentos
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Regulamentação |
Pedidos ligados
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