+Artikel 32 (4)

Artikel 32 (4)

Die kontoführenden Zahlungsdienstleister überwachen die Verfügbarkeit und Leistung der dedizierten Schnittstelle für die Zwecke der Absätze 1 und 2. Die kontoführenden Zahlungsdienstleister veröffentlichen auf ihrer Website vierteljährliche Statistiken über die Verfügbarkeit und die Leistung der dedizierten Schnittstelle und der von ihren Zahlungsdienstnutzern verwendeten Schnittstelle.

1. Visão geral

,
Título Regulamentação

1.1 Referências

1.2 Requisitos identificados

1.3 Normas relacionadas

2. Requisitos identificados

Requisitos
Fonte Requisito

3. Normas relacionadas

Normas
Fonte Requisito
  • Builddate: 12.09.2023 00:00:00 -Doknr: CELEX:32018R0389
  • EULAW_DE -

    EULAW_DE