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+BTO 1.2 Tz 1 |
BTO 1.2 Tz 1Das Institut muss Prozesse für die Kreditbearbeitung (Kreditvergabe und Kreditweiterbearbeitung), die Kreditbearbeitungskontrolle, die Intensivbetreuung, die Problemkreditbearbeitung und die Risikovorsorge einrichten. Die Verantwortung für deren Entwicklung und Qualität muss außerhalb des Bereichs Markt angesiedelt sein. Die Verfahren für die Bestimmung des Kreditrisikos müssen Folgendes vorgeben:
Die Institute müssen sicherstellen, dass die Verfahren zur Bestimmung des Kreditrisikos das Risiko des internen oder externen Betrugs im Kreditvergabeprozess minimieren. Die Institute müssen über angemessene Prozesse zur Überwachung verdächtigen oder betrügerischen Verhaltens verfügen. ErläuterungMethodenverantwortung Die Entwicklung der Prozesse kann auch im Bereich Markt erfolgen, sofern die Qualitätssicherung von einem marktunabhängigen Bereich auf der Basis einer materiellen Plausibilitätsprüfung wahrgenommen wird. Erleichterungen im drittinitiierten Geschäft Von der Durchführung von Sensitivitätsanalysen, der Überwachung der Einhaltung von Zusatzklauseln, der Intensivbetreuung und der Problemkreditbearbeitung kann abgesehen werden, wenn der Zugriff auf die dafür erforderlichen Daten aufgrund objektiver Gegebenheiten eingeschränkt ist und insofern auf die Einrichtung eines Verfahrens zur Früherkennung von Risiken verzichtet wird. Das Institut hat dabei sicherzustellen, dass es über alle wesentlichen Vorkommnisse bei dem Kreditnehmer informiert wird. 1. Visão geral
1.1 Referências1.2 Requisitos identificados1.3 Normas relacionadas2. Requisitos identificados
3. Normas relacionadas
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