+BTO 2.2.2 Tz 7

BTO 2.2.2 Tz 7

Die im Handel ermittelten Positionen sind regelmäßig mit den in den nachgelagerten Prozessen und Funktionen (z. B. Abwicklung, Rechnungswesen) geführten Positionen abzustimmen. In die Abstimmungsaktivitäten sind auch inaktive Portfolien („dormant portfolios“) und fiktive Kontrahenten („dummy counterparts“) einzubeziehen. Auffälligkeiten bei der Abstimmung von Zwischen- und Auffangkonten mit diesen Konten sind unverzüglich zu klären. Es müssen geeignete Prozesse eingerichtet sein, um Bestand und Veränderungen von Positionen und Cashflows nachvollziehen zu können („Audit Trail“).

1. Visão geral

,
Título Regulamentação

1.1 Referências

1.2 Requisitos identificados

1.3 Normas relacionadas

2. Requisitos identificados

Requisitos
Fonte Requisito

3. Normas relacionadas

Normas
Fonte Requisito
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