+Artikel 26 (1)

Artikel 26 (1)

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Verbraucher den Kreditvertrag innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen widerrufen kann.

Die in Unterabsatz 1 genannte Widerrufsfrist beginnt entweder

a) 

am Tag des Abschlusses des Kreditvertrags oder

b) 

an dem Tag, an dem der Verbraucher die Vertragsbedingungen und die Informationen gemäß den Artikeln 20 und 21 erhält, sofern dieser Tag nach dem in Buchstabe a des vorliegenden Unterabsatzes genannten Tag liegt.

Die in Unterabsatz 1 genannte Frist gilt als gewahrt, wenn die in Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe a genannte Mitteilung vom Verbraucher vor Fristablauf an den Kreditgeber abgesandt wird.

1. Prezentare generală

,
Titlu Reglementare

1.1 Referințe

1.2 Cerințe identificate

1.3 Standarde asociate

2. Cerințe identificate

Cerințe
Sursă Cerință

3. Standarde asociate

Standarde
Sursă Cerință
  • Builddate: 30.10.2023 00:00:00 -Doknr: CELEX:32023L2225
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