+Artikel 8 j)

Artikel 8 j)

sie stellen sicher, dass ihre Zweigstellen oder mehrheitlich in ihrem Besitz befindlichen Tochterunternehmen in dem Drittland das Risikoprofil und die die Sorgfaltspflichten betreffenden Informationen in Bezug auf Kunden einer Zweigstelle oder eines mehrheitlich im Besitz der Gruppe befindlichen Tochterunternehmens in dem Drittland auf dem aktuellsten Stand halten und so lange sicher aufbewahren, wie dies rechtlich möglich ist, aber in jedem Fall mindestens für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

1. Prezentare generală

,
Titlu Reglementare

1.1 Referințe

1.2 Cerințe identificate

1.3 Standarde asociate

2. Cerințe identificate

Cerințe
Sursă Cerință

3. Standarde asociate

Standarde
Sursă Cerință
  • Builddate: 14.05.2019 00:00:00 -Doknr: CELEX:32019R0758
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