|
+Artikel 27i (9) |
Artikel 27i (9)Sind an dem geplanten Vorgang nur Finanzakteure derselben Gruppe beteiligt und erhebt die zuständige Behörde innerhalb des Beurteilungszeitraums keinen schriftlichen Einspruch, so wird von einer befürwortenden Stellungnahme ausgegangen.
1. Prezentare generală
1.1 Referințe1.2 Cerințe identificate1.3 Standarde asociate2. Cerințe identificate
3. Standarde asociate
|