+Artikel 91a (1)

Artikel 91a (1)

Die Unternehmen nach Artikel 91 Absatz 1 tragen die Hauptverantwortung dafür, dass die Inhaber von Schlüsselfunktionen jederzeit gut beleumundet sind, mit Aufrichtigkeit und Integrität handeln und in ausreichendem Maße die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung besitzen. Zur Erfüllung der Anforderung des guten Leumunds und der Aufrichtigkeit und Integrität reicht es nicht aus, dass die betreffende Person nicht strafrechtlich verurteilt wurde oder dass sie nicht strafrechtlich verfolgt wird.

1. Prezentare generală

,
Titlu Reglementare

1.1 Referințe

1.2 Cerințe identificate

1.3 Standarde asociate

2. Cerințe identificate

Cerințe
Sursă Cerință

3. Standarde asociate

Standarde
Sursă Cerință
  • Builddate: 11.07.2026 00:00:00 -Doknr: CELEX:32013L0036
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