+Artikel 35a (11)
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Artikel 35a (11)
Die Behörde erstattet der Kommission in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden bis zum 11. November 2027 Bericht über alle rechtlichen Hindernisse in sektorspezifischen Rechtsvorschriften, die sie in jeglicher Weise daran hindern, Informationen mit den anderen Behörden oder mit anderen Einrichtungen auszutauschen. In diesem Bericht kann auch auf nicht wesentliche, veraltete, doppelte oder in sonstiger Weise irrelevante Berichtspflichten eingegangen werden. Er kann auch Vorschläge zur Verbesserung der Kohärenz zwischen den Berichtspflichten für Finanz- und Nichtfinanzunternehmen enthalten. Der Bericht wird soweit erforderlich regelmäßig aktualisiert. Unter Berücksichtigung des Berichts gemäß Unterabsatz 1, des Schutzes von Rechten des geistigen Eigentums und der Verpflichtungen aufgrund des Berufsgeheimnisses und des Datenschutzes übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat soweit erforderlich einen Gesetzgebungsvorschlag zur Beseitigung solcher rechtlichen Hindernisse in sektorspezifischen Rechtsvorschriften, um den Informationsaustausch zwischen Behörden und mit anderen Einrichtungen zu fördern.
1. Prezentare generală
1.1 Referințe
1.2 Cerințe identificate
1.3 Standarde asociate
2. Cerințe identificate
3. Standarde asociate
- Builddate: 10.11.2025 00:00:00 -Doknr: CELEX:32010R1094
- EULAW_DE -
EULAW_DE
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