|
+AT 2.3 Tz 4 |
AT 2.3 Tz 4Handelsgeschäfte sind grundsätzlich alle Abschlüsse, die ein Geschäft mit Kryptowerten oder ein Finanzinstrument gemäß § 1 Abs. 11 KWG in Form eines
ErläuterungEmissionsgeschäft Die Erstausgabe von Wertpapieren ist grundsätzlich kein Handelsgeschäft. Hingegen stellt der Ersterwerb aus einer Emission ein Handelsgeschäft dar. Beim Ersterwerb sind Erleichterungen im Hinblick auf die Marktgerechtigkeitskontrolle möglich (siehe Erläuterungen zu BTO 2.2.2, Abwicklung und Kontrolle beim Handelsgeschäft, Tz. 5). Traditionelles Warengeschäft von gemischtwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften Auf das traditionelle Warengeschäft sind die Anforderungen für das Handelsgeschäft sinngemäß anzuwenden. 1. Prezentare generală
1.1 Referințe1.2 Cerințe identificate1.3 Standarde asociate2. Cerințe identificate
3. Standarde asociate
|