+AT 9 Tz 10

AT 9 Tz 10

Soweit besondere Funktionen nach Maßgabe von Tz. 5 vollständig ausgelagert werden, muss die Geschäftsleitung jeweils einen unabhängigen und sachkundigen Beauftragten benennen, der eine ordnungsgemäße Durchführung der jeweiligen Aufgaben gewährleisten muss. Die Anforderungen des AT 4.4.3 (Interne Revision) sind entsprechend zu beachten.

Die Aufgaben des Revisionsbeauftragten eines sehr kleinen Instituts können von einem Geschäftsleiter wahrgenommen werden, wenn die Benennung eines Revisionsbeauftragten unterhalb der Geschäftsleitung unverhältnismäßig ist.

Erläuterung

Besondere Aufgaben des Revisionsbeauftragten

Der Revisionsbeauftragte muss den Prüfungsplan gemeinsam mit dem beauftragten Dritten erstellen. Er muss, gegebenenfalls gemeinsam mit dem beauftragten Dritten, zudem den vierteljährlichen Bericht nach AT 4.4.3 Tz. 9 verfassen und nach Maßgabe von AT 4.4.3 Tz. 11 prüfen, ob die festgestellten Mängel beseitigt wurden. Der Revisionsbeauftragte ist der Geschäftsleitung unmittelbar zu unterstellen.

1. Prezentare generală

,
Titlu Reglementare

1.1 Referințe

1.2 Cerințe identificate

1.3 Standarde asociate

2. Cerințe identificate

Cerințe
Sursă Cerință

3. Standarde asociate

Standarde
Sursă Cerință
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