Die Finanzaufsicht Bafin hat am 16. Juli 2025 gegenüber einem ehemaligen Geschäftsleiter eines Kreditinstitutes ein Verbot der Ausübung einer Tätigkeit als Geschäftsleiter von CRR-Kreditinstituten angeordnet.

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/60b_KWG_84_WpIG_und_57_GwG_anonym/meldung_2026_10_13_gl_taetigkeitsverbot.html