+CON.6.A11 Löschung und Vernichtung von Datenträgern durch externe Dienstleistende (B)

CON.6.A11 Löschung und Vernichtung von Datenträgern durch externe Dienstleistende (B)

Wenn externe Dienstleistende beauftragt werden, MUSS der Prozess zum Löschen und Vernichten ausreichend sicher und nachvollziehbar sein. Die von externen Dienstleistenden eingesetzten Verfahrensweisen zum sicheren Löschen und Vernichten MÜSSEN mindestens die institutionsinternen Anforderungen an die Verfahrensweisen zur Löschung und Vernichtung erfüllen.

Die mit der Löschung und Vernichtung beauftragten Unternehmen SOLLTEN regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob der Lösch- bzw. Vernichtungsvorgang noch korrekt abläuft.

1. Pregled

Naslov Standard

1.1 Sklici

1.2 Ugotovljene zahteve

1.3 Povezani predpisi

2. Ugotovljene zahteve

Zahteve
Vir Zahteva

3. Povezani predpisi

Predpisi
Vir Regulativa

Povezane zadeve