+ASST.3 Regelungen zum Gebrauch
---+ASST.3.1 Nutzungsvereinbarungen
------+ASST.3.1.1 Weitergabe nur bei Erforderlichkeit
---+ASST.3.2 Entfernung nicht erforderlicher Rest- oder Zusatzdaten
---+ASST.3.3 Kennzeichnung
---+ASST.3.4 Kennzeichnung ohne vertrauliche Daten
---+ASST.3.5 Tainting
---+ASST.3.6 Verifikation
---+ASST.3.7 Pseudonymisierung
---+ASST.3.8 Anonymisierung
---+ASST.3.9 Aktualisierung
---+ASST.3.10 Autorisierung von Datenlokationen
---+ASST.3.11 Autorisierung von Systemen
------+ASST.3.11.1 Autorisierung von Peripheriegeräten
---+ASST.3.12 Autorisierung von Personen oder Institutionen
---+ASST.3.13 Lagerung physischer Assets
---+ASST.3.14 Reserve physischer Assets
---+ASST.3.15 Ausleihe physischer Assets

ASST.3 Regelungen zum Gebrauch

1. Pregled

Naslov Standard
ASST.3.1 Nutzungsvereinbarungen

Informationen und Assets für Nutzende SOLLTE diese zu den Regelungen der Nutzung von Informationen und anderen Assets anweisen.

Erläuterung

Wenn Nutzende nicht angewiesen werden bestimmte Nutzungsregelungen einzuhalten, dann könnte es zu ungewollten Verstößen gegen die Sicherheitsverfahren kommen. Auch Maßregelungen bei Verstößen werden erschwert, wenn unklar ist, ob Verstöße für die Nutzenden vorher als solche erkennbar waren. Dies gilt insbesondere für externe Personen, die nur durch die Nutzung von Assets mit den Regelungen in Berührung kommen könnten, z.B. Kunden oder Drittunternehmen. Die konkreten Regelungen ergeben sich aus den Maßnahmen zur Umsetzung der anderen Anforderungen dieser Praktik und den Anforderungen zur Sensibilisierung.

ASST.3.2 Entfernung nicht erforderlicher Rest- oder Zusatzdaten

Informationen und Assets für Daten SOLLTE die Entfernung nicht erforderlicher Rest- oder Zusatzdaten verankern.

Erläuterung

Hierunter können z.B. Metainformationen wie Bearbeitername oder Geostandort fallen. Handelt es sich um strukturierte Daten, so ist eine automatisierte Entfernung leicht möglich. Für unstrukturierte Daten hat sich eine Kombination aus automatischer Filterung / Regex und manueller Überprüfung bewährt.

ASST.3.3 Kennzeichnung

Informationen und Assets SOLLTE die Kennzeichnung von Informationen verankern.

Erläuterung

Kennzeichnungen helfen dabei sicherzustellen, dass vertrauliche, personenbezogene oder besonders kritische Daten im gesamten Lebenszyklus angemessen behandelt werden – von der Erstellung über die Verarbeitung bis hin zur Archivierung oder Löschung. Hierzu gehört sowohl die Kennzeichnung physikalischer Systeme oder Speichermedien als auch die virtuelle Kennzeichnung, z.B. durch Metadaten oder die Kopfzeile eines Dokumentes. Eine klare Kennzeichnung kann dazu beitragen, unbeabsichtigte Offenlegung, unsachgemäße Weitergabe oder unsichere Verarbeitung zu vermeiden, die Sensibilisierung für den Umgang mit verschiedenen Informationsarten fördern und rechtlichen oder regulatorischen Anforderungen (z. B. DSGVO, Geheimschutz) Rechnung tragen. Beispiele sind Informationen, die einer bestimmten Schutzbedarfsklasse (z. B. „vertraulich“, „intern“) zugeordnet sind. Auch personenbezogene Daten, Forschungsergebnisse, Finanzinformationen, Sicherheitskonzepte oder technische Spezifikationen können einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. Die Art der Kennzeichnung kann visuell erfolgen, etwa durch Wasserzeichen, farbige Markierungen, Aufkleber, sowie Kopf-/Fußzeilen oder Metadaten in Dateien. Wichtig ist, dass die Kennzeichnung verständlich, konsistent und leicht erkennbar ist, um ihre Schutzwirkung zu entfalten. Zur Umsetzung ist es nicht erforderlich, dass alle Daten, Systeme oder Speichermedien gekennzeichnet sind sondern nur solche, deren Risikoprofil eine solche Kennzeichnung erforderlich macht - hier ist insbesondere die Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit relevant. Dokumentvorlagen, automatisierte Klassifizierungsfunktionen in gängigen Office-Programmen oder Richtlinien in einem DMS können helfen die Einhaltung zu gewährleisten.

ASST.3.4 Kennzeichnung ohne vertrauliche Daten

Informationen und Assets für IT-Systeme SOLLTE Kennzeichnung ohne vertrauliche Daten verankern.

Erläuterung

Enthalten Kennzeichnungen vertrauliche Daten wie den Namen des zugeordneten Mitarbeiters, des Standortes, der Netzstruktur oder der Abteilung, so könnten diese Angaben von Angreifern ausgelesen werden, z.B. über das Netz, per Bluetooth oder durch physisches Ablesen. Die so abgeflossenen Daten könnten Angreifer zur weiteren Ausforschung der Institution oder des Zugangs zu Daten missbrauchen.

ASST.3.5 Tainting

Informationen und Assets für Daten KANN eine Markierung durch eingebettete Daten oder Funktionen zur Wiedererkennung zuweisen.

Erläuterung

Zielt darauf ab, die Nachverfolgbarkeit und Kontextbindung von Daten zu ermöglichen, insbesondere in komplexen IT-Systemen, in denen Daten über viele Verarbeitungsschritte hinweg genutzt, kombiniert oder verteilt werden. Durch die Einbettung spezifischer, erkenntlicher Merkmale (z.B. Metadaten, Marker oder Funktionsventhalten) kann ein Datensatz identifizierbar gemacht werden, ohne dass seine Funktion oder Nutzbarkeit wesentlich eingeschränkt wird. Dies kann bei der Erkennung unerlaubter Datenweitergaben, der Nachverfolgung von Datenflüssen oder bei Sicherheitsanalysen hilfreich sein, insbesondere wenn potenziell sensible oder schützenswerte Daten im Spiel sind. Für welche Daten Tainting gezielt eingesetzt wird kann sich nach deren Klassifizierung oder einer spezifischen Risikoanalyse richten. Beispiele für Tainting-Mechanismen können sein: das Einfügen eines unsichtbaren Wasserzeichens in ein Dokument, das Anhängen kryptografisch prüfbarer Metadaten an Datensätze, Dummy-Datensätze oder das Verwenden von Datencontainern, die sich beim Zugriff oder bei der Weitergabe protokollierend venthalten. Auch das Markieren von Datenbankeinträgen mit zusätzlichen Attributen, die Rückschlüsse auf Herkunft, Vertrauensstufe oder Kontext erlauben, kann eine Form des Taintings darstellen. Ebenso kann bei Programmcode eine Markierung durch sogenannte Taint-Tracking-Systeme erfolgen, die überwachen, welche Eingaben in sicherheitskritische Operationen einfließen. Für die Umsetzung kann der Einsatz strukturierter Datenformate (wie XML oder JSON mit Markierungsfeldern), der Aufbau kontrollierter Datenflüsse mit Protokollierung oder das Nutzen von Middleware-Komponenten mit Tainting-Funktionalität in Betracht gezogen werden. Wichtig ist dabei, dass die Tainting-Informationen robust, interpretierbar und möglichst schwer entfernbar gestaltet werden, um ihre Wirksamkeit zu sichern. Die Wahl geeigneter Methoden hängt stark vom Anwendungskontext, den Schutzbedarfen und den bestehenden Systemarchitekturen ab.

ASST.3.6 Verifikation

Informationen und Assets für Informationen KANN die Korrektheit anhand anderer Informationsquellen testen.

Erläuterung

Wenn die Korrektheit bestimmter Informationen von hohen Bedeutung ist, hilft eine Verifikation aus zweiter Quelle dabei, fundierte und belastbare Entscheidungen in sicherheitsrelevanten Situationen treffen zu können. Durch Verifikation wird das Risiko verringert, dass Fehlinformationen in Geschäftsprozessen oder dem Sicherheitsmanagement weiterverarbeitet werden und sich Fehler so fortsetzen oder Vorfälle übersehen werden. Sie kann insbesondere dazu beitragen, Fehlalarme zu erkennen, Täuschungsversuche (z.B. durch gefälschte Logdaten) zu identifizieren oder die Wirksamkeit von Gegenmaßnahmen zu bewerten. Die Anforderung stärkt somit die Integrität und Qualität der sicherheitsbezogenen Lagebewertung. Beispiele für Ereignisse können sicherheitsrelevante Systemmeldungen, Alarme aus Intrusion Detection Systemen (IDS), Hinweise auf Datenabflüsse oder ungewöhnliches Nutzerventhalten sein. Informationsquellen können externe Dienstleister, Zeugen, Sicherungskopien oder Sensoren in der physischen Sicherheit sein. Die Verifikation kann sich in solchen Fällen z.B. auf die Gegenprüfung eines IDS-Alarms durch Logdaten anderer Systeme oder durch Replizierbarkeit des Ereignisses in einer Testumgebung beziehen. In der Praxis kann eine Verifikation unter anderem durch Korrelation mehrerer unabhängiger Datenquellen erfolgen. Auch das Einführen von Plausibilitätsprüfungen, standardisierten Analyseverfahren oder temporären Reproduktionsversuchen kann hilfreich sein. Eine strukturierte Dokumentation der Informationsquellen und ihrer typischen Aussagekraft kann ebenfalls zur Umsetzung beitragen.

ASST.3.7 Pseudonymisierung

Informationen und Assets für Informationen KANN die Pseudonymisierung vor der Weitergabe verankern.

Erläuterung

Bei der Pseudonymisierung werden Informationen so verändert, dass sie für den Empfänger nicht mehr dem ursprünglichen Informationswert oder Datensatz zugeordnet werden können, ohne zusätzliche Informationen hinzuzuziehen. Die Weitergabe meint hier jegliche Form des Teilens von Informationen über die Grenzen des Informationsverbundes hinaus – etwa an externe Dienstleister, Behörden oder Partnerinstitutionen – unabhängig davon, ob dies elektronisch, schriftlich oder mündlich geschieht. Anwendungsbeispiele sind personenbezogene Daten oder institutionsinterne IP-Adressbereiche, die zu Diagnosezwecken herausgegeben oder zum Zugriff auf Cloud-Dienste von der Institution verwendet werden. Problematisch ist hierbei oft die funktionsenthaltende Pseudonymisierung, d.h. die Pseudonymisierung derart, dass es bei der beabsichtigten Verwendung zu keinen Problemen durch die Pseudonymisierung kommt. Typische Umsetzungsmaßnahmen können beinhalten: (1) den Einsatz technischer Pseudonymisierungsverfahren wie Hashing oder Tokenisierung, (2) die getrennte, zugriffsbeschränkte Speicherung von Zuordnungstabellen („mapping tables“) in gesicherten Datenräumen oder Datenbanken, und (3) den Einsatz kontrollierter Schlüsselverwaltung, die nur autorisierten Personen eine Re-Identifizierung erlaubt. Auch kann eine Pseudonymisierung in Prozessen oder Schnittstellen fest verankert werden, etwa durch automatisierte Filtermechanismen bei Exporten oder vor externen Übertragungen.

ASST.3.8 Anonymisierung

Informationen und Assets für Informationen KANN die Anonymisierung vor der Weitergabe verankern.

Erläuterung

Bei der Anonymisierung werden Informationen so verändert, dass sie für den Empfänger nicht mehr dem ursprünglichen Informationswert oder Datensatz zugeordnet werden können. Dabei werden gezielt rückverfolgbare Merkmale entfernt oder verfremdet, sodass eine Zuordnung zu einem bestimmten Informationswert der Institution (z.B. einer Person, Systemkonfiguration oder Zugangskonto) nicht mehr möglich ist. Davon abzugrenzen ist die Pseudonymisierung („pseudonymization“), bei der eine Identifizierbarkeit theoretisch weiterhin besteht, etwa durch separate Zuordnungstabellen oder Schlüssel. Die Weitergabe meint hier jegliche Form des Teilens von Informationen über die Grenzen des Informationsverbundes hinaus – etwa an externe Dienstleister, Behörden oder Partnerinstitutionen – unabhängig davon, ob dies elektronisch, schriftlich oder mündlich geschieht. Beispiele sind die Bildung summarischer Statistiken aus personenbezogenen Daten oder die Ersetzung eines Gerätenamens durch eine zufällige Zeichenkette vor der Herausgabe zu Diagnosezwecken.

ASST.3.9 Aktualisierung

Informationen und Assets für Daten KANN deren Aktualisierung verankern.

Erläuterung

Wenn gespeicherte Daten nicht regelmäßig mit Veränderungen abgeglichen werden, nimmt das Risiko von Fehlern in den Daten zu. Ein Abgleich mit Quellen kann durch automatische Vergleichsprozesse (z.B. anhand von Checksummen) vorgenommen werden oder durch eine Versionsverwaltung erleichtert werden.

ASST.3.10 Autorisierung von Datenlokationen

Informationen und Assets für Daten SOLLTE Datenlokationen durch [eine zuständige Person oder Rolle] autorisieren.

Erläuterung

Autorisierte Datenlokationen sind virtuelle oder physische Orte, an denen die Speicherung oder anderweitige Verarbeitung der jeweiligen Datenkategorie durch die Institution erlaubt wird. Physische Orten sind z.B. Serverstandorte in der EU, aber auch die organisatorische Regelung zu Standorten wie dem Mobile Arbeitsplatz oder Auslandsreisen außerhalb der EU gemeint. Regelungen könnten hier z.B. sein: "Verarbeitung als vertraulich markierter Daten nur innerhalb von Institutsgebäuden", "Personenbezogene Daten nur innerhalb der EU". Je nach Datenart bestehen auch häufig Compliance-Verpflichtungen (z.B. DSGVO, Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG), durch die erlaubte Datenlokationen beschränkt sind. Virtuelle Datenlokationen (z.B. VoIP-Netz, dom0, Hauptgebäude) sind Verarbeitungssphären.

ASST.3.11 Autorisierung von Systemen

Informationen und Assets für Daten SOLLTE für die Informationsverarbeitung verwendete Systeme durch [eine zuständige Person oder Rolle] autorisieren.

Erläuterung

Autorisierte Systeme können einzeln oder als Kategorien von IT-Systemen und Peripherie benannt werden, auf denen bestimmte Daten verarbeitet werden dürfen. Hierzu gehört auch, welche Peripheriegeräte angeschlossen werden dürfen, z.B. z.B. keine Speicherung sensibler Erreichbarkeiten auf einem einfachen Mobiltelefon oder Verarbeitung hochvertraulicher Daten nur auf stationären Endgeräten. Relevant ist dabei auch, ob Bring Your Own Device (BYOD) untersagt oder unter bestimmten Voraussetzungen gestattet ist. Kann entweder einmalig für alle Daten, oder getrennt nach Datenkategorien (z.B. keine personenbezogenen Daten auf Ausleihgeräten) umgesetzt werden.

ASST.3.12 Autorisierung von Personen oder Institutionen

Informationen und Assets für Daten SOLLTE den Zugriff von Personen oder Institutionen im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement autorisieren.

Erläuterung

Ziel dieser Regelung ist es, sicherzustellen, dass nur berechtigte Stellen auf sensible Werte zugreifen, wodurch unautorisierte Einsichtnahme, Manipulation oder Missbrauch verhindert werden kann. Ohne eine klare Kopplung an Identitäts- und Berechtigungsmanagement könnte es zu unkontrollierten Datenabflüssen, Einsicht durch Dritte oder langfristigen Abhängigkeiten von bestimmten Dienstleistern kommen, die den Zugriff einseitig steuern könnten. Eine korrekte Umsetzung kann hingegen Transparenz schaffen und den Zugriff auf Informationen nachvollziehbar, reversibel und sicher gestalten. Umfasst sowohl die Autorisierung eigenen Personals, als auch die Autorisierung externer Dienstleister oder Partner. Die Formulierung "im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement" bedeutet, dass die Autorisierung so erfolgt, wie in der Praktik Berechtigung (BER) festgelegt.

ASST.3.13 Lagerung physischer Assets

Informationen und Assets für Administrierende SOLLTE zur Lagerung physischer Assets in einem dazu vorgesehenen Lager anweisen.

Erläuterung

Lagerung meint hier die Aufbewahrung nicht an Nutzende ausgegebener physischer Assets. Die Lagerung kann in verschlossenen Lagerräumen, Schränken oder bei Dienstleistern erfolgen.

ASST.3.14 Reserve physischer Assets

Informationen und Assets SOLLTE eine Reserve physischer Assets verankern.

Erläuterung

Die Beschaffung und Installation von Systemen und deren Peripherie nimmt gewöhnlich eine längere Zeit in Anspruch, weshalb es sinnvoll ist, Ersatzgeräte für Ausfälle bereitzuhalten. Die Menge der Ersatzgeräte reicht aus, wenn sie den voraussichtlichen Bedarf deckt, der bis zur Lieferung und Installation der nächsten Beschaffung vergeht. Der voraussichtliche Bedarf kann aus dem bisherigen Bedarf unter Anpassung an Veränderungen (z.B. Wachstum der Nutzerzahlen) berechnet werden. Typische Assets wären hier z.B. IT-Clients (Desktop PCs/Laptops), Smartphones oder andere häufig genutzte Endgeräte.

ASST.3.15 Ausleihe physischer Assets

Informationen und Assets KANN einen ausreichenden Ausleihbestand verankern.

Erläuterung

Wenn bei bestimmten Ereignissen wie Auslandsreisen, Veranstaltungen oder Sicherheitsvorfällen die regulären Endgeräte nicht verwendet werden können (z.B. aufgrund der Regelungen zu Datenlokationen oder der Vorfallsbehandlung), dann ist es sinnvoll Endgeräte bereitzuhalten, die nur mit den für die Ereignisse notwendigen Anwendungen und Daten ausgestattet sind. Die Menge der Ausleihgeräte ist ausreichend, wenn sie den Bedarf deckt. Der Bedarf kann anhand einer Prognose ermittelt werden, die sich wiederum auf bekannte Statistiken (z.B. Anzahl der Nutzenden, Anzahl der Teilnehmer von Schulungsveranstaltungen, Anzahl Auslandsreisen pro Jahr) stützen kann.

1.1 Sklici

1.2 Ugotovljene zahteve

1.3 Povezani predpisi

2. Ugotovljene zahteve

Zahteve
Vir Zahteva

3. Povezani predpisi

Predpisi
Vir Regulativa