+BES.7 Abnahme
---+BES.7.1 Eingangskontrolle
------+BES.7.1.1 Test der Kompatibilität
------+BES.7.1.2 Netzcheck
---+BES.7.2 Prozesse vor Netzanbindung
---+BES.7.3 Anhörung Prozessbeteiligter
---+BES.7.4 Vollständigkeit der Unterlagen
------+BES.7.4.1 Beschreibung der Sicherheitsarchitektur
------+BES.7.4.2 Beschreibung von Sicherheitsmechanismen
------+BES.7.4.3 Empfohlene Konfiguration
------+BES.7.4.4 Dokumentation der Komponenten
---------+BES.7.4.4.1 Software Bill of Materials (SBOM)
------+BES.7.4.5 Netzverbindungen ab Werk
------+BES.7.4.6 Shared Responsibility
------+BES.7.4.7 Organisatorische Schnittstellen
------+BES.7.4.8 Technische Schnittstellen
------+BES.7.4.9 Auslagerungsregister
------+BES.7.4.10 Serviceprofil
------+BES.7.4.11 Dokumentierte Mandantentrennung
------+BES.7.4.12 Software Bill of Materials (SBOM) - Cloud

BES.7 Abnahme

1. Pregled

Naslov Standard
BES.7.1 Eingangskontrolle

Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE erbrachte oder gelieferte Leistungen anhand von [Kriterien zur Akzeptanz] vor der ersten Verwendung testen.

Erläuterung

Durch eine Prüfung anhand von Akzeptanzkriterien wird sichergestellt, dass die erbrachten Dienstleistungen oder IT-Produkte den geforderten Beschaffungskriterien entsprechen. Die Akzeptanzkriterien können also den Beschaffungskriterien entsprechen oder deren Prüfung konkretisieren. Hierzu können verschiedene Methoden eingesetzt werden, etwa Stichproben, Sicherheitstests oder die Nachverfolgung der Lieferkette anhand von Seriennummern. Dabei besteht ein enger Zusammenhang zu den Praktiken Dienstleistersteuerung, sowie Änderungen und Tests.

BES.7.2 Prozesse vor Netzanbindung

Beschaffungsmanagement für Outsourcing SOLLTE vor Anbindung des Datennetzes der Nutzenden an das Datennetz der Anbietenden alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen im Einklang mit den Regelungen und Verfahren des Managementsystems verankern.

Erläuterung

Der Sinn der Vorschrift liegt darin, Risiken durch unkontrollierte Netzwerkanbindungen zu minimieren, die bei Outsourcing deutlich höher sind als bei Standard-Dienstleistungsverträgen. Ohne vorherige Verankerung von Prozessen und technischen Lösungen, die für die sichere Anbindung zum Outsourcing-Dienstleiser erforderlich sind, könnte etwa Schadsoftware aus dem Anbietenden-Netz ungehindert in das Netz der Institution gelangen oder unbefugte Zugriffe könnten entstehen, wenn Authentifizierungsverfahren nicht abgestimmt sind. Umgekehrt kann eine klare Festlegung vorab bewirken, dass nur geprüfte, verschlüsselte und überwachte Schnittstellen genutzt werden, was eine vertrauenswürdige Zusammenarbeit ermöglicht. Da Outsourcing regelmäßig mit tiefen technischen Integrationen verbunden ist, unterscheidet es sich von herkömmlichen Lieferantenbeziehungen, bei denen keine direkte Netzwerkkopplung erfolgt. Eine Institution kann diese Anforderung praktisch umsetzen, indem sie vor der Anbindung (1) eine technische Schnittstellenbeschreibung einfordert, die Protokolle, Ports und Authentifizierungsmechanismen dokumentiert, (2) die Kommunikation auf gesicherte Kanäle wie VPN oder verschlüsselte Direktleitungen beschränkt, und (3) Verfahren zur Netzsegmentierung etabliert, sodass der Zugriff nur auf explizit freigegebene Systeme möglich ist. Ergänzend kann eine Checkliste für Dienstleisterprüfung genutzt werden, in der Sicherheitszertifikate, Protokolle zur Patch-Pflege oder geplante Monitoring-Mechanismen abgefragt werden. Ein prozessualer Tipp kann darin bestehen, die Netzfreigabe erst nach einem gemeinsamen Test der Sicherheitsmechanismen freizuschalten und dies in einem Freigabeprotokoll zu dokumentieren. So kann eine Institution sicherstellen, dass Outsourcing-Verbindungen kontrolliert, nachvollziehbar und mit einem definierten Sicherheitsniveau umgesetzt werden.

BES.7.3 Anhörung Prozessbeteiligter

Beschaffungsmanagement für Outsourcing SOLLTE alle am ausgelagerten Prozess beteiligten Mitarbeiter oder Rollen anhören.

Erläuterung

Je nach Prozess können hierzu z.B. IT-Betriebspersonal oder Cybersicherheitsexperten der Institution oder von weiteren Dienstleistern, oder die Rechtsabteilung gehören.

BES.7.4 Vollständigkeit der Unterlagen

Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE Informationen, die für eine bestimmungsgemäße Verwendung im Informationsverbund erforderlich sind, dokumentieren.

Erläuterung

Dient in erster Linie dazu, sicherheitsrelevante Eigenschaften, Abhängigkeiten und Einsatzbedingungen nachvollziehbar festzuhalten. Ohne diese Informationen könnte es zu Fehlkonfigurationen, unsachgemäßem Betrieb oder unentdeckten Schwachstellen kommen, etwa wenn sicherheitskritische Firmware-Updates, empfohlene Hardening-Anleitungen oder Hinweise zu bekannten Sicherheitslücken nicht beachtet werden. So könnte beispielsweise ein Netzwerkgerät ohne die dokumentierten Herstellerhinweise zu sicheren Standardpasswörtern betrieben werden, wodurch Angreifer einfachen Zugriff erlangen könnten. Für diesen Kontext bedeutet „Informationen, die für eine bestimmungsgemäße Verwendung der Beschaffung im Informationsverbund erforderlich sind“ sämtliche sicherheitsrelevanten Dokumente, Konfigurationshinweise, Updateanweisungen und Supportinformationen, die erforderlich sind, damit beschaffte Produkte und Dienste so verwendet werden können, wie in den Beschaffungskriterien vorgesehen. Am einfachsten kann diese Anforderung erfüllt werden, indem die erforderlichen Informationen vom Lieferanten oder Hersteller mitgeliefert werden. Alternativ ist es auch möglich, dass die Institution die Dokumentation selbst vornimmt, z.B. in Zusammenarbeit mit dem Lieferanten, durch Untersuchung der Lieferung oder durch Ablage von Informationen, welche der Hersteller auf seiner Webseite bereitgestellt hat. Eine praktische Umsetzung kann darin bestehen, dass die Institution im Rahmen des Beschaffungsprozesses gezielt nach sicherheitsrelevanten Unterlagen fragt und diese zentral ablegt, etwa in einem internen Dokumentationssystem, auf das die zuständigen Administratoren und IT-Sicherheitsverantwortlichen zugreifen können. Hierbei kann es hilfreich sein, Checklisten einzusetzen, die beim Wareneingang oder der Inbetriebnahme prüfen, ob etwa Handbücher mit sicherheitsrelevanten Konfigurationsempfehlungen, Updatepläne, Zertifikate oder Kompatibilitätslisten vorliegen. Auch kann die Institution eine eindeutige Referenzierung der Unterlagen vornehmen, damit später nachvollziehbar ist, welche Version der Herstellerinformationen bei Inbetriebnahme zugrunde lag. Um die Nutzbarkeit zu erhöhen, kann eine Kurzfassung der relevanten Sicherheitspunkte in die interne Betriebsdokumentation übernommen werden, während die Originalunterlagen für Detailfragen hinterlegt bleiben. Bei wiederkehrenden Beschaffungen ähnlicher Komponenten kann zudem eine Vorlagenstruktur helfen, in der die typischen Unterlagenarten und deren Ablageorte definiert sind. So wird sichergestellt, dass die sicherheitsrelevanten Informationen nicht nur vorhanden, sondern auch im Bedarfsfall schnell auffindbar und anwendbar sind.

1.1 Sklici

1.2 Ugotovljene zahteve

1.3 Povezani predpisi

2. Ugotovljene zahteve

Zahteve
Vir Zahteva

3. Povezani predpisi

Predpisi
Vir Regulativa