+GEB.1 Grundlagen
---+GEB.1.1 Verfahren und Regelungen
------+GEB.1.1.1 Dokumentation
------+GEB.1.1.2 Zuweisung der Aufgaben
------+GEB.1.1.3 Bekanntgabe
---+GEB.1.2 Regelmäßige Überprüfung
---+GEB.1.3 Autorisierung von Standorten
------+GEB.1.3.1 Abnahme von Standorten
---+GEB.1.4 Exponierte Bereiche
---+GEB.1.5 Strukturpläne

GEB.1 Grundlagen

1. Pregled

Naslov Standard
GEB.1.1 Verfahren und Regelungen

Gebäudemanagement für Standorte MUSS Verfahren und Regelungen zum physischen Schutz von Standorten, an denen schützenswerte Informationen verarbeitet oder gespeichert werden, verankern.

Erläuterung

Ein Verfahren zum Gebäudemanagement stellt sicher, dass die zum Betrieb von Geschäftsprozessen erforderliche Infrastruktur vorhanden ist und schützt Zielobjekte dort vor dem Zugriff Unbefugter und vor Elementarschäden wie Feuer, Wind und Wetter. Die bei der Festlegung des Verfahrens im Einzelnen zu berücksichtigenden Inhalte ergeben sich aus den Anforderungen dieser Praktik.

GEB.1.2 Regelmäßige Überprüfung

Gebäudemanagement für Standorte MUSS die Verfahren und Regelungen [regelmäßig] und anlassbezogen auf Aktualität überprüfen.

Erläuterung

Eine geplante der etablierten Verfahren und Regelungen dient dazu festzustellen, ob diese noch wirksam, effizient und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst sind. Eine anlassbezogene Überprüfung wird durch spezifische Ereignisse ausgelöst, wie etwa einen schwerwiegenden Sicherheitsvorfall, eine strategische Neuausrichtung der IT oder neue gesetzliche Anforderungen. Der Zweck dieser Anforderung ist es, die kontinuierliche Verbesserung und Anpassungsfähigkeit des Prozesses sicherzustellen, da veraltete Regelungen neuen technologischen Entwicklungen oder Bedrohungen nicht mehr gerecht werden könnten; ein vor Jahren für monolithische Anwendungen konzipierter Prozess ist beispielsweise für agile Entwicklungsmethoden oder Microservice-Architekturen ungeeignet. Die regelmäßige Überprüfung kann die Effektivität des Sicherheitsmanagements langfristig aufrechterhalten und die Resilienz der Institution stärken.

GEB.1.3 Autorisierung von Standorten

Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE Standorte für die Stationierung von Assets autorisieren.

Erläuterung

Die gezielte Autorisierung von Standorten für die Stationierung von Assets kann dazu beitragen, dass Informationen und Systeme nur an physischen Orten verarbeitet oder aufbewahrt werden, die zuvor auf ihre Sicherheitsanforderungen hin geprüft wurden. So kann beispielsweise verhindert werden, dass sensible Server in unkontrollierten Räumen ohne Zutrittskontrolle oder redundante Stromversorgung betrieben werden – ein Fehlen dieser Maßnahmen könnte im Ernstfall zu Datenverlust bei einem Kurzschluss oder unbefugtem Zugriff durch Dritte führen. Ebenso kann die Prüfung und Freigabe durch eine zuständige Rolle dafür sorgen, dass neue Außenstellen erst dann in den Betrieb gehen, wenn etwa Brandmelde‑, Videoüberwachungs‑ oder Netzwerksicherheitsanforderungen erfüllt sind; andernfalls könnte eine unerkannte technische Schwachstelle in einem Zweigstellenrechner dazu führen, dass Schadcode sich ins gesamte Unternehmensnetz ausbreitet. Auch bei der Nutzung von Cloud‑ oder Colocation‑Rechenzentren kann eine formale Freigabe sicherstellen, dass vorab vertraglich vereinbarte Sicherheits- und Compliance‑Anforderungen – wie beispielsweise ISO‑27001‑Zertifizierung oder Verschlüsselung im Ruhezustand – tatsächlich gegeben sind, andernfalls könnte es zu Datenschutzverletzungen oder Regulierungsstrafen kommen. Zur praktischen Umsetzung kann ein Standort‑Freigabeprozess definiert werden, der folgende Elemente enthält: eine Checkliste für physische Sicherheitskriterien (Zutrittskontrolle, Umwelt‑ und Brandschutz), eine technische Abnahmematrix (Netzwerksegmentierung, Monitoring, Backup‑Anbindung) sowie die Benennung einer verantwortlichen Person oder Rolle, die das Go‑No‑Go‑Entscheidungsrecht hält. Bei Änderungen am Standort oder an den Assets kann diese Rolle regelmäßige Reviews anstoßen, wodurch nachträgliche Kontrollen möglich werden. Automatisierte Workflow‑Tools können dabei unterstützen, Prüf‑ und Genehmigungsschritte nachvollziehbar zu dokumentieren und Eskalationspfade abzubilden.

GEB.1.4 Exponierte Bereiche

Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE schützenswerte Assets oder zugehörige Infrastrukturen nur außerhalb exponierter oder besonders gefährdeter Bereiche platzieren.

Erläuterung

Wenn schützenswerte Räume wie Datenträgerarchive, Hostsysteme oder zentrale Infrastrukturen wie die Strom- und Netzversorgung in besonders exponierten Gebäudeteilen oder unter freiem Himmel lokalisiert werden, erhöht dies das Risiko für Ausfälle. Beispiele für gefährdete Bereiche sind ein überflutungsgefährdeter Keller, an der Gebäudekante direkt neben einer Bundesstraße oder an einer von Außen leicht einsehbaren Stelle. Welche Bereiche gefährdet sind kann oft von lokalen oder nationalen staatlichen Stellen bezogen werden. Wenn der gesamte Standort besonders exponiert oder gefährdet ist, kann dies nur durch die Nutzung anderer Standorte umgesetzt werden.

GEB.1.5 Strukturpläne

Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE Strukturpläne dokumentieren.

Erläuterung

Strukturpläne enthalten Grundrisse und Verlaufswege für physische Perimeter oder Versorgungseinrichtungen. Beispielsweise enthalten Gebäudepläne üblicherweise Zeichnungen der einzelnen Etagen und der Gebäudestrukturen darin. Diese Pläne sind hilfreich um Schwachstellen oder Störquellen aufzudecken und zielgerichtet zu behandeln. Dazu gehören Versorgungsleitungen, Netzanschlüsse, sowie Aus- und Zugänge für den regulären Betrieb und für Notfälle.

1.1 Sklici

1.2 Ugotovljene zahteve

1.3 Povezani predpisi

2. Ugotovljene zahteve

Zahteve
Vir Zahteva

3. Povezani predpisi

Predpisi
Vir Regulativa