+NET.4.3.A15 Ankündigung und Rückversicherung im Umgang mit Faxsendungen (H) [Benutzende]

NET.4.3.A15 Ankündigung und Rückversicherung im Umgang mit Faxsendungen (H) [Benutzende]

Wichtige Faxsendungen SOLLTEN den Empfangenden angekündigt werden, bevor sie versendet werden. Dazu SOLLTE festgelegt werden, welche Dokumente vorab angemeldet werden sollen. Mitarbeitende, die vertrauliche Fax-Dokumente versenden möchten, SOLLTEN angewiesen werden, sich den vollständigen Erhalt von den Empfangenden bestätigen zu lassen. Bei wichtigen oder ungewöhnlichen Faxsendungen SOLLTEN sich wiederum Empfangende von den Absendenden bestätigen lassen, dass das Fax-Dokument von ihnen stammt und nicht gefälscht wurde. Es SOLLTE eine geeignete Kommunikationsform ausgewählt werden, mit dem die Fax-Dokumente angekündigt oder bestätigt werden, beispielsweise per Telefon.

1. Översikt

Rubrik Standard

1.1 Referenser

1.2 Identifierade krav

1.3 Relaterade regleringar

2. Identifierade krav

Krav
Källa Krav

3. Relaterade regleringar

Regleringar
Källa Reglering

Länkade ärenden