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+Artikel 19 (2) |
Artikel 19 (2)nach vernünftigem Ermessen gegebene Wahrscheinlichkeit der Umsetzung des Plans und besonderer Sanierungsoptionen in einem Umfang, der eine ausreichende Erfüllung der Ziele ohne nennenswerte negative Auswirkungen auf das Finanzsystem ermöglicht; 1. Översikt
1.1 Referenser1.2 Identifierade krav1.3 Relaterade standarder2. Identifierade krav
3. Relaterade standarder
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