+Artikel 38n (2)
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Artikel 38n (2)
Die Höhe einer einzelnen, von einem Datenbereitstellungsdienstleister zu entrichtenden Gebühr deckt alle Verwaltungskosten der ESMA für die Zulassungs- und Beauf-sichtigungstätigkeiten im Zusammenhang mit diesem Dienstleister ab. Sie steht in einem angemessenen Verhältnis zum Umsatz des Datenbereitstellungsdienstleisters.
1. Översikt
1.1 Referenser
1.2 Identifierade krav
1.3 Relaterade standarder
2. Identifierade krav
3. Relaterade standarder
- Builddate: 23.11.2025 00:00:00 -Doknr: CELEX:32014R0600
- EULAW_DE -
EULAW_DE
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