+Artikel 104a (7)

Artikel 104a (7)

Die EBA gibt bis zum 10. April 2025 Leitlinien gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 heraus, in denen weiter präzisiert wird, wie die in Absatz 6 des vorliegenden Artikels festgelegten Anforderungen umzusetzen sind, und insbesondere:

a) 

wie die zuständigen Behörden in ihrem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess der Tatsache Rechnung zu tragen haben, dass ein Institut dem Output-Floor unterliegt;

b) 

wie die zuständigen Behörden und Institute die Auswirkungen auf die Aufsichtsanforderungen mitzuteilen und offenzulegen haben, wenn ein Institut fortan dem Output-Floor unterliegt.

1. Översikt

,
Rubrik Reglering

1.1 Referenser

1.2 Identifierade krav

1.3 Relaterade standarder

2. Identifierade krav

Krav
Källa Krav

3. Relaterade standarder

Standarder
Källa Krav
  • Builddate: 11.07.2026 00:00:00 -Doknr: CELEX:32013L0036
  • EULAW_DE -

    EULAW_DE