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+Artikel 104a (7) |
Artikel 104a (7)Die EBA gibt bis zum 10. April 2025 Leitlinien gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 heraus, in denen weiter präzisiert wird, wie die in Absatz 6 des vorliegenden Artikels festgelegten Anforderungen umzusetzen sind, und insbesondere:
a)
wie die zuständigen Behörden in ihrem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess der Tatsache Rechnung zu tragen haben, dass ein Institut dem Output-Floor unterliegt;
b)
wie die zuständigen Behörden und Institute die Auswirkungen auf die Aufsichtsanforderungen mitzuteilen und offenzulegen haben, wenn ein Institut fortan dem Output-Floor unterliegt. 1. Översikt
1.1 Referenser1.2 Identifierade krav1.3 Relaterade standarder2. Identifierade krav
3. Relaterade standarder
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