+BER.5.14 Kompromittierte Authentifizierungsmittel
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BER.5.14 Kompromittierte Authentifizierungsmittel
Berechtigung SOLLTE die Sperrung kompromittierter Authentifizierungsmittel verankern. Erläuterung Ein Authentifizierungsmittel gilt als kompromittiert, wenn Anzeichen bestehen, dass Unbefugte es nutzen oder Zugriff darauf gehabt haben könnten. Beispiele sind Passwörter, die durch Datenlecks öffentlich geworden sind, oder biometrische Merkmale (z. B. Fingerabdrücke), die Unbefugten vorliegen. In solchen Fällen ist das Authentifizierungsmittel zu sperren oder zu entziehen, etwa durch den Einsatz von Sperrlisten. Bei biometrischen Merkmalen besteht zusätzlich ein enger Bezug zu datenschutzrechtlichen Anforderungen, da diese Daten nicht einfach ausgetauscht werden können.
1. Преглед
1.1 Препратки
1.2 Идентифицирани изисквания
1.3 Свързани регулации
2. Идентифицирани изисквания
Изисквания
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Изискване |
3. Свързани регулации
Регулации
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Регулация |
Свързани задачи
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