+BER.5.14 Kompromittierte Authentifizierungsmittel
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BER.5.14 Kompromittierte Authentifizierungsmittel
Berechtigung SOLLTE die Sperrung kompromittierter Authentifizierungsmittel verankern. Erläuterung Ein Authentifizierungsmittel gilt als kompromittiert, wenn Anzeichen bestehen, dass Unbefugte es nutzen oder Zugriff darauf gehabt haben könnten. Beispiele sind Passwörter, die durch Datenlecks öffentlich geworden sind, oder biometrische Merkmale (z. B. Fingerabdrücke), die Unbefugten vorliegen. In solchen Fällen ist das Authentifizierungsmittel zu sperren oder zu entziehen, etwa durch den Einsatz von Sperrlisten. Bei biometrischen Merkmalen besteht zusätzlich ein enger Bezug zu datenschutzrechtlichen Anforderungen, da diese Daten nicht einfach ausgetauscht werden können.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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