+BSIG - Teil 9 - Anwendungsbestimmungen; Übergangsregelungen
---+BSIG § 66 Anwendungsbestimmungen und Übergangsregelung
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BSIG - Teil 9 - Anwendungsbestimmungen; Übergangsregelungen

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1. Přehled

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Název Regulace
BSIG § 66 Anwendungsbestimmungen und Übergangsregelung

§ 2 Nummer 22 und 24 sowie § 33 Absatz 2 und 5 sind erst anzuwenden, wenn eine Rechtsverordnung auf der Grundlage des § 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 des KRITIS-Dachgesetzes in Kraft getreten ist. Bis zum Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung sind § 2 Nummer 22 und 24 sowie § 33 Absatz 2 in der bis einschließlich 16. März 2026 geltenden Fassung sowie § 33 Absatz 5 in der bis einschließlich 28. Juli 2026 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

BSIG Anlage 1 None

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 301, S. 43 - 46)

Spalte ASpalte BSpalte CSpalte D
NummerSektorBrancheEinrichtungsart
1Energie
1.1Stromversorgung
1.1.1Stromlieferanten nach § 3 Nummer 31c EnWG
1.1.2Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen nach § 3 Nummer 3 EnWG
1.1.3Betreiber von Übertragungsnetzen nach § 3 Nummer 10 EnWG
1.1.4Betreiber von Erzeugungsanlagen nach § 3 Nummer 18d EnWG
1.1.5Nominierte Strommarktbetreiber nach Artikel 2 Nummer 8 der Verordnung (EU) 2019/943
1.1.6Aggregatoren nach § 3 Nummer 1a EnWG
1.1.7Betreiber von Energiespeicheranlagen nach § 3 Nummer 15d EnWG
1.1.8Anbieter von Ausgleichsleistungen nach § 3 Nummer 1b EnWG
1.1.9Ladepunktbetreiber nach § 2 Nummer 8 LSV
1.2Fernwärmeversorgung oder Fernkälteversorgung
1.2.1Betreiber von Fernwärme- oder Fernkälteversorgung im Sinne von § 3 Nummer 19 oder Nummer 20 GModG
1.3Kraftstoff- und Heizölversorgung
1.3.1Betreiber von Erdöl-Fernleitungen
1.3.2Betreiber von Anlagen zur Produktion, Raffination und Aufbereitung von Erdöl sowie Betreiber von Erdöllagern und Erdöl-Fernleitungen
1.3.3Zentrale Bevorratungsstellen nach Artikel 2 Buchstabe f der Richtlinie 2009/119/EG
1.4Gasversorgung
1.4.1Betreiber von Gasverteilernetzen nach § 3 Nummer 8 EnWG
1.4.2Betreiber von Fernleitungsnetzen nach § 3 Nummer 5 EnWG
1.4.3Betreiber von Gasspeicheranlagen nach § 3 Nummer 6 EnWG
1.4.4Betreiber von LNG-Anlagen nach § 3 Nummer 9 EnWG
1.4.5Gaslieferanten nach § 3 Nummer 19b EnWG
1.4.6Betreiber von Anlagen zur Gewinnung von Erdgas
1.4.7Betreiber von Anlagen zur Raffination und Aufbereitung von Erdgas
1.4.8Betreiber im Bereich Wasserstofferzeugung, ‑speicherung und -fernleitung
2Transport und Verkehr
2.1Luftverkehr
2.1.1Luftfahrtunternehmen nach Artikel 3 Nummer 4 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008, die für gewerbliche Zwecke genutzt werden
2.1.2Flughafenleitungsorgane nach Artikel 2 Nummer 2 der Richtlinie 2009/12/EG, Flughäfen nach Artikel 2 Nummer 1 jener Richtlinie, einschließlich der in Anhang II Abschnitt 2 der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 aufgeführten Flughäfen des Kernnetzes, und Einrichtungen, die innerhalb von Flughäfen befindliche zugehörige Einrichtungen betreiben
2.1.3ATM/ANS-Anbieter nach Artikel 2 Nummer 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373
2.2Schienenverkehr
2.2.1Betreiber von Eisenbahninfrastruktur nach § 2 Absatz 6 und 6a AEG einschließlich zentraler Einrichtungen, die den Zugbetrieb vorausschauend und bei unerwartet eintretenden Ereignissen disponiert
2.2.2Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 2 Absatz 3 AEG, einschließlich Betreiber einer Serviceeinrichtung nach § 2 Nummer 9 AEG
2.3Schifffahrt
2.3.1Passagier- und Frachtbeförderungsunternehmen der Binnen-, See- und Küstenschifffahrt, wie sie in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 für die Schifffahrt definiert sind, ausschließlich der einzelnen von diesen Unternehmen betriebenen Schiffe
2.3.2Leitungsorgane von Häfen nach Artikel 3 Nummer 1 der Richtlinie 2005/65/EG, einschließlich ihrer Hafenanlagen nach Artikel 2 Nummer 11 der Verordnung (EG) Nr. 725/2004, sowie Einrichtungen, die innerhalb von Häfen befindliche Anlagen und Ausrüstung betreiben
2.3.3Betreiber einer Anlage oder eines Systems zum sicheren Betrieb einer Wasserstraße im Sinne von § 1 Absatz 6 Nummer 1 WaStrG
2.4Straßenverkehr
2.4.1Betreiber einer Anlage oder eines Systems zur Verkehrsbeeinflussung im Straßenverkehr einschließlich der in § 1 Absatz 4 Nummer 1, 3 und 4 FStrG genannten Einrichtungen, zum Beispiel Verkehrs-, Betriebs- und Tunnelleitzentralen, Entwässerungsanlagen, intelligente Verkehrssysteme und Fachstellen für Informationstechnik und -sicherheit im Straßenbau sowie der Telekommunikationsnetze der Bundesautobahnen
2.4.2Betreiber eines intelligenten Verkehrssystems nach § 2 Nummer 1 IVSG
3Finanzwesen
3.1Bankwesen
3.1.1Kreditinstitute: Einrichtungen, deren Tätigkeit darin besteht, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren
3.2Finanzmarktinfrastrukturen
3.2.1Handelsplätze im Sinne von § 2 Absatz 22 WpHG
3.2.2Zentrale Gegenparteien, die zwischen die Gegenparteien der auf einem oder mehreren Märkten gehandelten Kontrakte tritt und somit als Käufer für jeden Verkäufer bzw. als Verkäufer für jeden Käufer fungiert
4Gesundheit
4.1.1Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen im Sinne der Richtlinie 2011/24/EU
4.1.2EU-Referenzlaboratorien nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2022/2371
4.1.3Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Bezug auf Arzneimittel nach § 2 AMG ausüben
4.1.4Unternehmen, die pharmazeutische Erzeugnisse nach Abschnitt C Abteilung 21 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) herstellen
4.1.5Unternehmen, die Medizinprodukte herstellen, die während einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit als kritisch nach Artikel 22 der Verordnung (EU) 2022/123 („Liste kritischer Medizinprodukte für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit“) eingestuft werden
5Wasser
5.1Trinkwasserversorgung
5.1.1Betreiber von Wasserversorgungsanlagen im Sinne von § 2 Nummer 3 TrinkwV, jedoch unter Ausschluss der Lieferanten, für die die Lieferung von Wasser für den menschlichen Gebrauch ein nicht wesentlicher Teil ihrer allgemeinen Tätigkeit der Lieferung anderer Rohstoffe und Güter ist
5.2Abwasserbeseitigung
5.2.1Unternehmen, die Abwasser nach § 54 Absatz 1 WHG sammeln, entsorgen oder behandeln, jedoch unter Ausschluss der Unternehmen, für die das Sammeln, die Entsorgung oder die Behandlung solchen Abwassers ein nicht wesentlicher Teil ihrer allgemeinen Tätigkeit ist
6Digitale Infrastruktur
6.1.1Betreiber von Internet Exchange Points
6.1.2DNS-Dienstanbieter, ausgenommen Betreiber von Root-Nameservern
6.1.3Top Level Domain Name Registry
6.1.4Anbieter von Cloud-Computing-Diensten
6.1.5Anbieter von Rechenzentrumsdiensten
6.1.6Betreiber von Content Delivery Networks
6.1.7Vertrauensdiensteanbieter
6.1.8Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
6.1.9Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste
6.1.10Managed Services Provider
6.1.11Managed Security Services Provider
7Weltraum
7.1.1Betreiber von Bodeninfrastrukturen, die sich im Eigentum von Mitgliedstaaten oder privaten Parteien befinden und von diesen verwaltet und betrieben werden und die Erbringung von weltraumgestützten Diensten unterstützen, ausgenommen Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze

BSIG Anlage 2 None

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 301, S. 47 - 48)

Spalte ASpalte BSpalte CSpalte D
NummerSektorBrancheEinrichtungsart
1Transport und Verkehr
1.1Post- und Kurierdienste
1.1.1Anbieter von Postdienstleistungen nach § 3 Nummer 15 PostG, einschließlich Anbieter von Kurierdiensten
2Abfall-
bewirtschaftung
2.1.1Unternehmen der Abfallbewirtschaftung nach § 3 Absatz 14 KrWG, ausgenommen Unternehmen, für die Abfallbewirtschaftung nicht ihre Hauptwirtschaftstätigkeit ist
3Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen
3.1.1Hersteller und Importeure nach Artikel 3 Nummer 9 und 11 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 von chemischen Stoffen und Gemischen im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 und 2 der genannten Verordnung, sofern diese in Kategorie 20 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) fallen und der Registrierungspflicht nach Artikel 6 der genannten Verordnung unterliegen
4Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln
4.1.1Lebensmittelunternehmen nach Artikel 3 Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, die im Großhandel sowie in der industriellen Produktion und Verarbeitung tätig sind
5Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
5.1Herstellung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika
5.1.1Unternehmen, die Medizinprodukte nach Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2017/745 herstellen, und Unternehmen, die
In-vitro-Diagnostika nach Artikel 2 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2017/746 herstellen, mit Ausnahme von Unternehmen, die Medizinprodukte herstellen, die während einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit als kritisch nach Artikel 22 der Verordnung (EU) 2022/123 („Liste kritischer Medizinprodukte für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit“) eingestuft werden
5.2Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
5.2.1Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten nach Abschnitt C Abteilung 26 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
5.3Herstellung von elektrischen Ausrüstungen
5.3.1Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Abschnitts C Abteilung 27 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
5.4Maschinenbau
5.4.1Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten nach Abschnitt C Abteilung 28 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
5.5Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
5.5.1Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten nach Abschnitt C Abteilung 29 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
5.6Sonstiger Fahrzeugbau
5.6.1Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten nach Abschnitt C Abteilung 30 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
6Anbieter digitaler Dienste
6.1.1Anbieter von Online-Marktplätzen
6.1.2Anbieter von Online-Suchmaschinen
6.1.3Anbieter von Plattformen für Dienste sozialer Netzwerke
7Forschung
7.1.1Forschungseinrichtungen

1.1 Odkazy

1.2 Identifikované požadavky

1.3 Související standardy

2. Identifikované požadavky

Požadavky
Zdroj Požadavek

3. Související standardy

Standardy
Zdroj Požadavek
  • Builddate: 2026-10-23 21:55:12 -Doknr: BJNR12D0B0025BJNG001400130
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