+CON.1 Kryptokonzept
---+CON.1.G1 Unzureichendes Schlüsselmanagement bei Verschlüsselung
---+CON.1.G2 Verstoß gegen rechtliche Rahmenbedingungen beim Einsatz von Hard- oder Software mit kryptografischen Funktionen
---+CON.1.G3 Vertraulichkeits- oder Integritätsverlust von Informationen durch Fehlverhalten
---+CON.1.G4 Schwachstellen oder Fehler in Hard- oder Software mit kryptografischen Funktionen
---+CON.1.G5 Ausfall von Hardware mit kryptografischen Funktionen
---+CON.1.G6 Unsichere kryptografische Algorithmen
---+CON.1.G7 Fehler in verschlüsselten Informationen oder kryptografischen Schlüsseln
---+CON.1.G8 Kompromittierung kryptografischer Schlüssel
---+CON.1.G9 Gefälschte Zertifikate
---+CON.1.A1 Auswahl geeigneter kryptografischer Verfahren (B) [Fachverantwortliche]
---+CON.1.A2 Datensicherung beim Einsatz kryptografischer Verfahren (B) [IT-Betrieb]
---+CON.1.A4 Geeignetes Schlüsselmanagement (B)
---+CON.1.A5 Sicheres Löschen und Vernichten von kryptografischen Schlüsseln (S) [IT-Betrieb, Benutzende]
---+CON.1.A9 Festlegung von Kriterien für die Auswahl von Hard- oder Software mit kryptografischen Funktionen (S) [Fachverantwortliche]
---+CON.1.A10 Erstellung eines Kryptokonzepts (S)
---+CON.1.A15 Reaktion auf praktische Schwächung eines Kryptoverfahrens (S)
---+CON.1.A19 Erstellung eines Krypto-Katasters (S) [IT-Betrieb]
---+CON.1.A11 Test von Hardware mit kryptografischen Funktionen (H) [IT-Betrieb]
---+CON.1.A16 Physische Absicherung von Hardware mit kryptografischen Funktionen (H) [IT-Betrieb]
---+CON.1.A17 Abstrahlsicherheit (H) [IT-Betrieb]
---+CON.1.A18 Kryptografische Ersatzhardware (H) [IT-Betrieb]
---+CON.1.A20 Manipulationserkennung für Hard- oder Software mit kryptografischen Funktionen (H)
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CON.1 Kryptokonzept
EinleitungKryptografie ist ein weit verbreitetes Mittel, um Informationssicherheit in den Schutzzielen Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität zu gewährleisten. Damit ist es beispielsweise möglich, Informationen so zu verschlüsseln, dass deren Inhalt ohne den zugehörigen Schlüssel nicht lesbar ist. Bei symmetrischen Verfahren wird derselbe Schlüssel zum Ver- und Entschlüsseln verwendet, bei asymmetrischen Verfahren ein Schlüssel zum Verschlüsseln und ein anderer zum Entschlüsseln. In den unterschiedlichsten IT-Umgebungen, wie beispielsweise Client-Server-Umgebungen, können lokal gespeicherte Informationen und auch die zu übertragenden Informationen zwischen Kommunikationspartnern und -partnerinnen wirkungsvoll durch kryptografische Verfahren geschützt werden. Kryptografische Verfahren können dabei in Hard- oder Software-Komponenten implementiert sein (im Folgenden als Hard- oder Software mit kryptografischen Funktionen zusammengefasst). Der alleinige technische Einsatz von kryptografischen Verfahren genügt nicht, um die Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Informationen zu gewährleisten. Darüber hinaus werden organisatorische Maßnahmen benötigt. Um Informationen effektiv zu schützen, ist es erforderlich, das Thema Kryptografie ganzheitlich im Rahmen eines Kryptokonzepts zu behandeln. ZielsetzungDieser Baustein beschreibt, wie ein Kryptokonzept erstellt werden sollte und wie damit Informationen in Institutionen kryptografisch abgesichert werden können. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein CON.1 Kryptokonzept ist einmal auf den Informationsverbund anzuwenden. In diesem Baustein werden organisatorische und technische Anforderungen für Hard- oder Software mit kryptografischen Funktionen sowie kryptografische Verfahren behandelt. Die mit dem Betrieb von Hard- oder Software mit kryptografischen Funktionen zusammenhängenden Kern-IT-Aufgaben werden nicht thematisiert. Dafür müssen die Anforderungen der Bausteine aus der Schicht OPS.1.1 Kern-IT-Betrieb erfüllt werden. Wie Anwendungen (z. B. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei E-Mails), einzelne IT-Systeme (z. B. Laptops) oder Kommunikationsverbindungen kryptografisch abgesichert werden können, ist ebenfalls nicht Gegenstand dieses Bausteins. Diese Themen werden in den entsprechenden Bausteinen der Schichten APP Anwendungen, SYS IT-Systeme und NET Netze und Kommunikation behandelt. WissenswertesDie International Organization for Standardization (ISO) behandelt das Thema Kryptografie in der Norm ISO/IEC 27001:2013 im Annex A.10 anhand von zwei Richtlinien. Für die Auswahl von Verschlüsselungsverfahren und Schlüssellängen sollte die technische Richtlinie „BSI-TR-02102: Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen“ des BSI beachtet werden. Das Information Security Forum (ISF) hat in seinem Standard „The Standard of Good Practice for Information Security“ in der „Area TS2 Cryptography“ Anforderungen an Kryptokonzepte erarbeitet.
1. Přehled
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Standard |
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CON.1.A1 Auswahl geeigneter kryptografischer Verfahren (B) [Fachverantwortliche]
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Es MÜSSEN geeignete kryptografische Verfahren ausgewählt werden. Dabei MUSS sichergestellt sein, dass etablierte Algorithmen verwendet werden, die von der Fachwelt intensiv untersucht wurden und von denen keine Sicherheitslücken bekannt sind. Ebenso MÜSSEN aktuell empfohlene Schlüssellängen verwendet werden. Um eine geeignete Schlüssellänge auszuwählen, SOLLTE berücksichtigt werden, wie lange das kryptografische Verfahren eingesetzt werden soll. Bei einer längeren Einsatzdauer SOLLTEN entsprechend längere Schlüssellängen eingesetzt werden.
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CON.1.A2 Datensicherung beim Einsatz kryptografischer Verfahren (B) [IT-Betrieb]
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In Datensicherungen MÜSSEN kryptografische Schlüssel vom IT-Betrieb derart gespeichert oder aufbewahrt werden, dass Unbefugte nicht darauf zugreifen können. Langlebige kryptografische Schlüssel MÜSSEN offline, außerhalb der eingesetzten IT-Systeme, aufbewahrt werden. Bei einer Langzeitspeicherung verschlüsselter Informationen SOLLTE regelmäßig geprüft werden, ob die verwendeten kryptografischen Algorithmen und die Schlüssellängen noch für die jeweiligen Informationen geeignet sind. Der IT-Betrieb MUSS sicherstellen, dass auf verschlüsselt gespeicherte Informationen auch nach längeren Zeiträumen noch zugegriffen werden kann. Verwendete Hard- oder Software mit kryptografischen Funktionen SOLLTE archiviert werden.
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CON.1.A4 Geeignetes Schlüsselmanagement (B)
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In einem geeigneten Schlüsselmanagement für kryptografische Hard oder Software MUSS festgelegt werden, wie Schlüssel und Zertifikate erzeugt, gespeichert, ausgetauscht und wieder gelöscht oder vernichtet werden. Es MUSS ferner festgelegt werden, wie die Integrität und Authentizität der Schlüssel sichergestellt wird. Kryptografische Schlüssel SOLLTEN immer mit geeigneten Schlüsselgeneratoren und in einer sicheren Umgebung erzeugt werden. In Hard- oder Software mit kryptografischen Funktionen SOLLTEN voreingestellte Schlüssel (ausgenommen öffentliche Zertifikate) ersetzt werden. Ein Schlüssel SOLLTE möglichst nur einem Einsatzzweck dienen. Insbesondere SOLLTEN für die Verschlüsselung und Signaturbildung unterschiedliche Schlüssel benutzt werden. Kryptografische Schlüssel SOLLTEN mit sicher geltenden Verfahren ausgetauscht werden. Wenn öffentliche Schlüssel von Dritten verwendet werden, MUSS sichergestellt sein, dass die Schlüssel authentisch sind und die Integrität der Schlüsseldaten gewährleistet ist. Geheime Schlüssel MÜSSEN sicher gespeichert und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Alle kryptografischen Schlüssel SOLLTEN hinreichend häufig gewechselt werden. Grundsätzlich SOLLTE geregelt werden, wie mit abgelaufenen Schlüsseln und damit verbundenen Signaturen verfahren wird. Falls die Gültigkeit von Schlüsseln oder Zertifikaten zeitlich eingeschränkt wird, dann MUSS durch die Institution sichergestellt werden, dass die zeitlich eingeschränkten Zertifikate oder Schlüssel rechtzeitig erneuert werden. Eine Vorgehensweise SOLLTE für den Fall festgelegt werden, dass ein privater Schlüssel offengelegt wird. Alle erzeugten kryptografischen Schlüssel SOLLTEN sicher aufbewahrt und verwaltet werden.
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CON.1.A5 Sicheres Löschen und Vernichten von kryptografischen Schlüsseln (S) [IT-Betrieb, Benutzende]
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Nicht mehr benötigte private Schlüssel SOLLTEN sicher gelöscht oder vernichtet werden. Die Vorgehensweisen und eingesetzten Methoden, um nicht mehr benötigte private Schlüssel zu löschen oder zu vernichten, SOLLTEN im Kryptokonzept dokumentiert werden.
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CON.1.A9 Festlegung von Kriterien für die Auswahl von Hard- oder Software mit kryptografischen Funktionen (S) [Fachverantwortliche]
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Im Kryptokonzept SOLLTE festgelegt werden, anhand welcher Kriterien und Anforderungen Hard- oder Software mit kryptografischen Funktionen ausgesucht wird. Hierbei SOLLTEN Aspekte wie - Funktionsumfang,
- Interoperabilität,
- Wirtschaftlichkeit,
- Fehlbedienungs- und Fehlfunktionssicherheit,
- technische Aspekte,
- personelle und organisatorische Aspekte,
- Lebensdauer von kryptografischen Verfahren und der eingesetzten Schlüssellängen sowie
- gesetzliche Rahmenbedingungen
- internationale rechtliche Aspekte wie Export- und Importbeschränkungen für Hard- oder Software mit kryptografischen Funktionen, wenn die kryptografischen Verfahren auch im Ausland eingesetzt werden
- Datenschutz
berücksichtigt und im Kryptokonzept dokumentiert werden. Dabei SOLLTE grundsätzlich zertifizierte Hard- oder Software mit kryptografischen Funktionen, deren Zertifizierung die jeweils relevanten Aspekte der Kryptografie umfasst, bevorzugt ausgewählt werden.
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CON.1.A10 Erstellung eines Kryptokonzepts (S)
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Ausgehend von dem allgemeinen Sicherheitskonzept der Institution SOLLTE ein Kryptokonzept für Hard- oder Software mit kryptografischen Funktionen erstellt werden. Im Kryptokonzept SOLLTE beschrieben werden, - wie die Datensicherungen von kryptografischen Schlüsseln durchgeführt werden,
- wie das Schlüsselmanagement von kryptografischen Schlüsseln ausgestaltet ist sowie
- wie das Krypto-Kastaster erhoben wird.
Weiterhin SOLLTE im Kryptokonzept beschrieben werden, wie sichergestellt wird, dass kryptografische Funktionen von Hard- oder Software sicher konfiguriert und korrekt eingesetzt werden. Im Kryptokonzept SOLLTEN alle technischen Vorgaben für Hard- und Software mit kryptografischen Funktionen beschrieben werden (z. B. Anforderungen, Konfiguration oder Parameter). Um geeignete kryptografische Verfahren auszuwählen, SOLLTE die BSI TR 02102 berücksichtigt werden. Wird das Kryptokonzept verändert oder von ihm abgewichen, SOLLTE dies mit dem oder der ISB abgestimmt und dokumentiert werden. Das Kryptokonzept SOLLTE allen bekannt sein, die kryptografische Verfahren einsetzen. Außerdem SOLLTE es bindend für ihre Arbeit sein. Insbesondere der IT-Betrieb SOLLTE die kryptografischen Vorgaben des Kryptokonzepts umsetzen.
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CON.1.A15 Reaktion auf praktische Schwächung eines Kryptoverfahrens (S)
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Die Institution SOLLTE mindestens jährlich anhand des Krypto-Katasters überprüfen, ob die eingesetzten kryptografischen Verfahren und die zugehörigen Parameter noch ausreichend sicher sind und keine bekannten Schwachstellen aufweisen. Im Kryptokonzept SOLLTE ein Prozess für den Fall definiert und dokumentiert werden, dass Schwachstellen in kryptografischen Verfahren auftreten. Dabei SOLLTE sichergestellt werden, dass das geschwächte kryptografische Verfahren entweder abgesichert oder durch eine geeignete Alternative abgelöst wird, sodass hieraus kein Sicherheitsrisiko entsteht.
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CON.1.A19 Erstellung eines Krypto-Katasters (S) [IT-Betrieb]
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Für jede Gruppe von IT-Systemen SOLLTEN folgende Informationen im Krypto-Kataster festgehalten werden: - Einsatzzweck (z. B. Festplattenverschlüsselung oder Verschlüsselung einer Kommunikationsverbindung)
- Zuständige
- eingesetztes kryptografische Verfahren
- eingesetzte Hard- oder Software mit kryptografischen Funktionen
- eingesetzte sicherheitsrelevante Parameter (z. B. Schlüssellängen)
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CON.1.A11 Test von Hardware mit kryptografischen Funktionen (H) [IT-Betrieb]
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Im Kryptokonzept SOLLTEN Testverfahren für Hardware mit kryptografischen Funktionen festgelegt werden. Bevor Hardware mit kryptografischen Funktionen eingesetzt wird, sollte getestet werden, ob die kryptografischen Funktionen korrekt funktionieren. Wenn ein IT-System geändert wird, SOLLTE getestet werden, ob die eingesetzte kryptografische Hardware noch ordnungsgemäß funktioniert. Die Konfiguration der kryptografischen Hardware SOLLTE regelmäßig überprüft werden.
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CON.1.A16 Physische Absicherung von Hardware mit kryptografischen Funktionen (H) [IT-Betrieb]
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Im Kryptokonzept SOLLTE festgelegt werden, wie der IT-Betrieb sicherstellt, dass nicht unautorisiert physisch auf Hardware mit kryptografischen Funktionen zugegriffen werden kann.
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CON.1.A17 Abstrahlsicherheit (H) [IT-Betrieb]
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Es SOLLTE geprüft werden, ob zusätzliche Maßnahmen hinsichtlich der Abstrahlsicherheit notwendig sind. Dies SOLLTE insbesondere dann geschehen, wenn staatliche Verschlusssachen (VS) der Geheimhaltungsgrade VS-VERTRAULICH und höher verarbeitet werden. Getroffene Maßnahmen hinsichtlich der Abstrahlsicherheit SOLLTEN im Kryptokonzept dokumentiert werden.
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CON.1.A18 Kryptografische Ersatzhardware (H) [IT-Betrieb]
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Hardware mit kryptografischen Funktionen (z. B. Hardware-Token für Zwei-Faktor-Authentifizierung) SOLLTE vorrätig sein. Im Kryptokonzept SOLLTE dokumentiert werden, für welche Hardware mit kryptografischen Funktionen Ersatzhardware zur Verfügung steht und wie diese ausgetauscht werden kann.
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CON.1.A20 Manipulationserkennung für Hard- oder Software mit kryptografischen Funktionen (H)
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Hard- und Software mit kryptografischen Funktionen SOLLTE auf Manipulationsversuche hin überwacht werden.
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1.1 Odkazy
1.2 Identifikované požadavky
1.3 Související regulace
2. Identifikované požadavky
Požadavky
| Zdroj |
Požadavek |
3. Související regulace
Propojené úkoly
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