+AT 9 Tz 6

AT 9 Tz 6

Das Institut muss bei wesentlichen Auslagerungen Vorkehrungen treffen, um die Kontinuität und Qualität der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse auch nach Beendigung der Auslagerungsvereinbarung zu gewährleisten. Für Fälle unbeabsichtigter oder unerwarteter Beendigung dieser Auslagerungen, die mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit verbunden sein können, muss das Institut etwaige Handlungsoptionen auf ihre Durchführbarkeit prüfen und verabschieden. Dies beinhaltet auch, soweit sinnvoll und möglich, die Festlegung entsprechender Ausstiegsstrategien. Die Handlungsoptionen sind regelmäßig und anlassbezogen zu überprüfen.

Erläuterung

Handlungsoptionen

Existieren keine Handlungsoptionen, ist zumindest eine angemessene Berücksichtigung in der Notfallplanung erforderlich.

1. Přehled

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Název Regulace

1.1 Odkazy

1.2 Identifikované požadavky

1.3 Související standardy

2. Identifikované požadavky

Požadavky
Zdroj Požadavek

3. Související standardy

Standardy
Zdroj Požadavek
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