+BTO 1.3.2 Tz 3

BTO 1.3.2 Tz 3

Das Institut muss anhand nachvollziehbarer Kriterien eine Einstufung und ggf. Umgliederung von Forborne-Risikopositionen als notleidend oder nicht-notleidend vornehmen. Die Einstufung muss sich daran orientieren, inwieweit die vollständige Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers in einem überschaubaren Zeitraum wiederhergestellt werden kann.

Erläuterung

Forborne exposures (Gestundete Risikopositionen / Forborne-Risikopositionen)

Eine Risikoposition kann als Forborne eingestuft werden, wenn der Kreditnehmer finanzielle Schwierigkeiten hat und deshalb Zugeständnisse gemacht werden.

Bei der Einstufung der Risikopositionen kann grundsätzlich zwischen notleidenden (non-performing forborne exposures) und nicht notleidenden (performing forborne exposures) Forborne-Risikopositionen sowie notleidenden Risikopositionen (non-performing exposures) unterschieden werden.

1. Přehled

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Název Regulace

1.1 Odkazy

1.2 Identifikované požadavky

1.3 Související standardy

2. Identifikované požadavky

Požadavky
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3. Související standardy

Standardy
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