+ORP.2.A7 Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit von Mitarbeitenden (S)

ORP.2.A7 Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit von Mitarbeitenden (S)

Neue Mitarbeitende SOLLTEN auf ihre Vertrauenswürdigkeit hin überprüft werden, bevor sie eingestellt werden. Soweit möglich, SOLLTEN alle an der Personalauswahl Beteiligten kontrollieren, ob die Angaben der Bewerbenden, die relevant für die Einschätzung ihrer Vertrauenswürdigkeit sind, glaubhaft sind. Insbesondere SOLLTE sorgfältig geprüft werden, ob der vorgelegte Lebenslauf korrekt, plausibel und vollständig ist. Dabei SOLLTEN auffällig erscheinende Angaben überprüft werden.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager