+ORP.2.A7 Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit von Mitarbeitenden (S)
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ORP.2.A7 Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit von Mitarbeitenden (S)
Neue Mitarbeitende SOLLTEN auf ihre Vertrauenswürdigkeit hin überprüft werden, bevor sie eingestellt werden. Soweit möglich, SOLLTEN alle an der Personalauswahl Beteiligten kontrollieren, ob die Angaben der Bewerbenden, die relevant für die Einschätzung ihrer Vertrauenswürdigkeit sind, glaubhaft sind. Insbesondere SOLLTE sorgfältig geprüft werden, ob der vorgelegte Lebenslauf korrekt, plausibel und vollständig ist. Dabei SOLLTEN auffällig erscheinende Angaben überprüft werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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