+CON.7.A3 Identifikation länderspezifischer Regelungen, Reise- und Umgebungsbedingungen (B) [Personalabteilung]

CON.7.A3 Identifikation länderspezifischer Regelungen, Reise- und Umgebungsbedingungen (B) [Personalabteilung]

Vor Reiseantritt MÜSSEN die jeweils geltenden Regelungen der einzelnen Länder durch das Informationssicherheitsmanagement bzw. die Personalabteilung geprüft und an die entsprechenden Mitarbeitenden kommuniziert werden.

Die Institution MUSS geeignete Regelungen und Maßnahmen erstellen, umsetzen und kommunizieren, die den angemessenen Schutz interner Daten ermöglichen. Dabei MÜSSEN die individuellen Reise- und Umgebungsbedingungen berücksichtigt werden.

Außerdem MÜSSEN sich Mitarbeitende vor Reiseantritt mit den klimatischen Bedingungen des Reiseziels auseinandersetzen und abklären, welche Schutzmaßnahmen er für sich benötigt, z. B. Impfungen, und welche Schutzmaßnahmen für die mitgeführte Informationstechnik nötig sind.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager