+CON.7 Informationssicherheit auf Auslandsreisen
---+CON.7.G1 Abhören und Ausspähen von Informationen/Wirtschaftsspionage
---+CON.7.G2 Offenlegung und Missbrauch schützenswerter Informationen (elektronisch und physisch)
---+CON.7.G3 Vortäuschen einer falschen Identität
---+CON.7.G4 Fehlendes Sicherheitsbewusstsein und Sorglosigkeit im Umgang mit Informationen
---+CON.7.G5 Verstoß gegen lokale Gesetze oder Regelungen
---+CON.7.G6 Nötigung, Erpressung, Entführung und Korruption
---+CON.7.G7 Informationen aus unzuverlässiger Quelle
---+CON.7.G8 Diebstahl oder Verlust von Geräten, Datenträgern und Dokumenten
---+CON.7.A1 Sicherheitsrichtlinie zur Informationssicherheit auf Auslandsreisen (B)
---+CON.7.A2 Sensibilisierung der Mitarbeitenden zur Informationssicherheit auf Auslandsreisen (B)
---+CON.7.A3 Identifikation länderspezifischer Regelungen, Reise- und Umgebungsbedingungen (B) [Personalabteilung]
---+CON.7.A4 Verwendung von Sichtschutz-Folien (B) [Benutzende]
---+CON.7.A5 Verwendung der Bildschirm-/Code-Sperre (B) [Benutzende]
---+CON.7.A6 Zeitnahe Verlustmeldung (B) [Benutzende]
---+CON.7.A7 Sicherer Remote-Zugriff auf das Netz der Institution (B) [IT-Betrieb, Benutzende]
---+CON.7.A8 Sichere Nutzung von öffentlichen WLANs (B) [Benutzende]
---+CON.7.A9 Sicherer Umgang mit mobilen Datenträgern (B) [Benutzende]
---+CON.7.A10 Verschlüsselung tragbarer IT-Systeme und Datenträger (B) [Benutzende, IT-Betrieb]
---+CON.7.A12 Sicheres Vernichten von schutzbedürftigen Materialien und Dokumenten (B) [Benutzende]
---+CON.7.A11 Einsatz von Diebstahl-Sicherungen (S) [Benutzende]
---+CON.7.A13 Mitnahme notwendiger Daten und Datenträger (S) [Benutzende]
---+CON.7.A14 Kryptografisch abgesicherte E-Mail-Kommunikation (S) [Benutzende, IT-Betrieb]
---+CON.7.A15 Abstrahlsicherheit tragbarer IT-Systeme (H)
---+CON.7.A16 Integritätsschutz durch Check-Summen oder digitale Signaturen (H) [Benutzende]
---+CON.7.A17 Verwendung vorkonfigurierter Reise-Hardware (H) [IT-Betrieb]
---+CON.7.A18 Eingeschränkte Berechtigungen auf Auslandsreisen (H) [IT-Betrieb]

CON.7 Informationssicherheit auf Auslandsreisen

Einleitung

Berufsbedingte Reisen gehören mittlerweile zum Alltag in vielen Institutionen. Um auch außerhalb des regulären Arbeitsumfeldes arbeiten zu können, ist es dabei nötig, neben Unterlagen in Papierform auch Informationstechnik mitzuführen, wie beispielsweise Notebooks, Smartphones, Tablets, Wechselfestplatten oder USB-Sticks. Bei Geschäftsreisen, vor allem ins Ausland, gibt es jedoch eine Vielzahl an Bedrohungen und Risiken für die Informationssicherheit, die im normalen Geschäftsbetrieb nicht existieren.

Jede Reise ist individuell zu bewerten, da sich aufgrund der Kombination aus Reisezweck (geschäftliche Besprechung, Tagung, Kongress etc.), Reisedauer und Reiseziel jeweils eine neue Bedrohungslage ergibt, auch in Bezug auf den Schutz geschäftskritischer Informationen.

Die Bedrohungslage ist auf Reisen besonders erhöht. Dies ergibt sich z. B. aus der Kommunikation über öffentliche Netze, die nicht unter der Kontrolle der eigenen Institution stehen. Dadurch werden etwa Gefahren erneut relevant, gegen die sich die Institution vielleicht schon abgesichert hat. Hinzu kommt, dass das Risiko auf Auslandsreisen abhängig vom Zielland oftmals deutlich höher ist als bei Reisen im Inland.

Der Schutz betrieblicher und dienstlicher Informationen ist aufgrund ständig wechselnder Reiseziele, sowie regulatorischer und gesetzlicher Anforderungen, nicht immer einfach zu realisieren. So können z. B. gesetzliche Anforderungen die Einreisekontrolle verschärfen und somit den Schutz der Vertraulichkeit von Daten beeinflussen. Damit ergeben sich abhängig von Art und Dauer der Reise, sowie dem Reiseziel, individuelle Anforderungen an die Informationssicherheit. Politische, gesellschaftliche, religiöse, geografische, klimatische, gesetzliche und regulatorische Besonderheiten einzelner Reiseziele spielen hier eine maßgebliche Rolle.

Zielsetzung

Dieser Baustein beschreibt den Schutz aller Informationen, die auf Auslandsreisen sowohl in elektronischer als auch in physischer Form mitgeführt werden, in Bezug auf Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Vertrauliche Informationen, die reisende Mitarbeitende im Kopf mitführen, sind ebenfalls Gegenstand dieses Bausteines. Es werden angemessene Regelungen und Maßnahmen für den Umgang mit schützenswerten Informationen und Daten auf Auslandsreisen aufgezeigt. Zu berücksichtigen sind dabei grundsätzliche Rahmenbedingungen, etwa aus den Bereichen IT, Datenschutz und Recht.

In diesem Baustein werden Gefährdungen und Anforderungen spezifischer Szenarien herausgestellt, die in direktem Zusammenhang mit dem sicheren Einsatz von Informationstechnik, den Informationen und den eingesetzten Geräten auf Auslandsreisen stehen.

Dieser Baustein dient den Verantwortlichen einer Institution als Orientierungshilfe, um angemessene Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Informationssicherheit auf Auslandsreisen zu etablieren. Dabei werden die wesentlichen Grundsätze aufgezeigt, die in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen sind. Viele der genannten Gefährdungen gelten auch bei Reisen im Inland oder grundsätzlich bei der Verarbeitung von Informationen in Umgebungen, die nicht unter Kontrolle der eigenen Institution stehen.

Abgrenzung und Modellierung

Der Baustein CON.7 Informationssicherheit auf Auslandsreisen ist für den Informationsverbund anzuwenden, wenn Mitarbeitende ins Ausland reisen oder zeitweise im Ausland tätig sind und dabei besonders schutzbedürftige Informationen mitgeführt oder verarbeitet werden.

Der Baustein umfasst grundsätzlich die Anforderungen, die zu einem angemessenen Schutz von Informationen auf Auslandsreisen beitragen. Dabei hat der Schutz der Vertraulichkeit und der Integrität von schützenswerten Informationen auf Reisen den gleichen Stellenwert wie am Sitz der Institution.

Gefährdungen und Anforderungen, die den lokalen Informationsverbund betreffen, werden hier nicht betrachtet.

Da im Baustein CON.7 Informationssicherheit auf Auslandsreisen speziell die prozessualen, technischen und organisatorischen Anforderungen betrachtet werden, die spezifisch für die geschäftliche Arbeit auf Reisen sind, werden Anforderungen der Schichten NET Netze und Kommunikation, SYS IT-Systeme und APP Anwendungen nicht betrachtet. Alle notwendigen Bausteine, vor allem SYS.2.1 Allgemeiner Client, NET.3.3 VPN und SYS.3.2.2 Mobile Device Management (MDM), müssen gesondert berücksichtigt werden.

Zudem sind die Anforderungen aus den thematisch ähnlichen Bausteinen INF.9 Mobiler Arbeitsplatz und OPS.1.2.4 Telearbeit zu beachten und umzusetzen.

Innerhalb dieses Bausteins kommt es außerdem zu Überschneidungen mit weiteren Bausteinen und Themenfeldern, die hier nicht betrachtet werden:

  • Erfüllung der Datenschutzanforderungen,
  • Präventive Maßnahmen zum Schutz von Informationen (auch technische Anforderungen, die an tragbare IT-Systeme gestellt werden, z. B. Abstrahl- oder Abhörschutz) sowie
  • Personelle Sicherheit.

Wissenswertes

Die „Initiative Wirtschaftsschutz“ gibt auf ihrer Website unter https://www.wirtschaftsschutz.info weiterführende Informationen zur Sicherheit auf Geschäftsreisen.

1. Oversigt

Titel Standard
CON.7.A1 Sicherheitsrichtlinie zur Informationssicherheit auf Auslandsreisen (B)

Alle für die Informationssicherheit relevanten Aspekte, die in Verbindung mit den Tätigkeiten im Ausland stehen, MÜSSEN betrachtet und geregelt werden. Die Sicherheitsmaßnahmen, die in diesem Zusammenhang ergriffen werden, MÜSSEN in einer Sicherheitsrichtlinie zur Informationssicherheit auf Auslandsreisen dokumentiert werden. Diese Sicherheitsrichtlinie oder ein entsprechendes Merkblatt mit zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen MÜSSEN transnational agierenden Mitarbeitenden ausgehändigt werden.

Erweiternd MUSS ein Sicherheitskonzept zum Umgang mit tragbaren IT-Systemen auf Auslandsreisen erstellt werden, das alle Sicherheitsanforderungen und -maßnahmen angemessen detailliert beschreibt. Die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes MUSS regelmäßig überprüft werden.

CON.7.A2 Sensibilisierung der Mitarbeitenden zur Informationssicherheit auf Auslandsreisen (B)

Benutzende MÜSSEN im verantwortungsvollen Umgang mit Informationstechnik bzw. tragbaren IT-Systemen auf Auslandsreisen sensibilisiert und geschult werden. Benutzende MÜSSEN die Gefahren kennen, die durch den unangemessenen Umgang mit Informationen, die unsachgemäße Vernichtung von Daten und Datenträgern oder durch Schadsoftware und den unsicheren Datenaustausch entstehen können. Außerdem MÜSSEN die Grenzen der eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen aufgezeigt werden. Die Benutzenden MÜSSEN dazu befähigt und darin bestärkt werden, einem Verlust oder Diebstahl vorzubeugen bzw. bei Ungereimtheiten fachliche Beratung einzuholen. Außerdem SOLLTEN Mitarbeitende auf gesetzliche Anforderungen einzelner Reiseziele in Bezug auf die Reisesicherheit hingewiesen werden. Hierzu MUSS sich der oder die Informationssicherheitsbeauftragte über die gesetzlichen Anforderungen im Rahmen der Informationssicherheit (z. B. Datenschutz, IT-Sicherheitsgesetz) informieren und die Mitarbeitenden sensibilisieren.

CON.7.A3 Identifikation länderspezifischer Regelungen, Reise- und Umgebungsbedingungen (B) [Personalabteilung]

Vor Reiseantritt MÜSSEN die jeweils geltenden Regelungen der einzelnen Länder durch das Informationssicherheitsmanagement bzw. die Personalabteilung geprüft und an die entsprechenden Mitarbeitenden kommuniziert werden.

Die Institution MUSS geeignete Regelungen und Maßnahmen erstellen, umsetzen und kommunizieren, die den angemessenen Schutz interner Daten ermöglichen. Dabei MÜSSEN die individuellen Reise- und Umgebungsbedingungen berücksichtigt werden.

Außerdem MÜSSEN sich Mitarbeitende vor Reiseantritt mit den klimatischen Bedingungen des Reiseziels auseinandersetzen und abklären, welche Schutzmaßnahmen er für sich benötigt, z. B. Impfungen, und welche Schutzmaßnahmen für die mitgeführte Informationstechnik nötig sind.

CON.7.A4 Verwendung von Sichtschutz-Folien (B) [Benutzende]

Benutzende MÜSSEN insbesondere im Ausland darauf achten, dass bei der Arbeit mit mobilen IT-Geräten keine schützenswerten Informationen ausgespäht werden können. Dazu MUSS ein angemessener Sichtschutz verwendet werden, der den gesamten Bildschirm des jeweiligen Gerätes umfasst und ein Ausspähen von Informationen erschwert.

CON.7.A5 Verwendung der Bildschirm-/Code-Sperre (B) [Benutzende]

Eine Bildschirm- bzw. Code-Sperre, die verhindert, dass Dritte auf die Daten mobiler Endgeräte zugreifen können, MUSS verwendet werden. Die Benutzenden MÜSSEN dazu einen angemessenen Code bzw. ein sicheres Gerätepasswort verwenden. Die Bildschirmsperre MUSS sich nach einer kurzen Zeit der Inaktivität automatisch aktivieren.

CON.7.A6 Zeitnahe Verlustmeldung (B) [Benutzende]

Mitarbeitende MÜSSEN ihrer Institution umgehend melden, wenn Informationen, IT-Systeme oder Datenträger verloren gegangen sind oder gestohlen wurden. Hierfür MUSS es klare Meldewege und Kontaktpersonen innerhalb der Institution geben. Die Institution MUSS die möglichen Auswirkungen des Verlustes bewerten und geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen.

CON.7.A7 Sicherer Remote-Zugriff auf das Netz der Institution (B) [IT-Betrieb, Benutzende]

Um Beschäftigten auf Auslandsreisen einen sicheren Fernzugriff auf das Netz der Institution zu ermöglichen, MUSS zuvor vom IT-Betrieb ein sicherer Remote-Zugang eingerichtet worden sein, z. B. ein Virtual Private Network (VPN). Der VPN-Zugang MUSS kryptografisch abgesichert sein. Außerdem MÜSSEN Benutzende über angemessen sichere Zugangsdaten verfügen, um sich gegenüber dem Endgerät und dem Netz der Institution erfolgreich zu authentisieren. Mitarbeitende MÜSSEN den sicheren Remote-Zugriff für jegliche darüber mögliche Kommunikation nutzen. Es MUSS sichergestellt werden, dass nur autorisierte Personen auf IT-Systeme zugreifen dürfen, die über einen Fernzugriff verfügen. Mobile IT-Systeme MÜSSEN im Rahmen der Möglichkeiten vor dem direkten Anschluss an das Internet durch eine restriktiv konfigurierte Personal Firewall geschützt werden.

CON.7.A8 Sichere Nutzung von öffentlichen WLANs (B) [Benutzende]

Grundsätzlich MUSS geregelt werden, ob mobile IT-Systeme direkt auf das Internet zugreifen dürfen.

Für den Zugriff auf das Netz der Institution über öffentlich zugängliche WLANs MÜSSEN Benutzende ein VPN oder vergleichbare Sicherheitsmechanismen verwenden (siehe CON.7.A7 Sicherer Remote-Zugriff und NET.2.2 WLAN-Nutzung). Bei der Benutzung von WLAN-Hotspots MÜSSEN ebenfalls Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, siehe auch INF.9 Mobiler Arbeitsplatz.

CON.7.A9 Sicherer Umgang mit mobilen Datenträgern (B) [Benutzende]

Werden mobile Datenträger verwendet, MÜSSEN Benutzende vorab gewährleisten, dass diese nicht mit Schadsoftware infiziert sind. Vor der Weitergabe mobiler Datenträger MÜSSEN Benutzende außerdem sicherstellen, dass keine schützenswerten Informationen darauf enthalten sind. Wird er nicht mehr genutzt, MUSS der Datenträger sicher gelöscht werden, insbesondere wenn er an andere Personen weitergegeben wird. Dazu MUSS der Datenträger mit einem in der Institution festgelegten, ausreichend sicheren Verfahren überschrieben werden.

CON.7.A10 Verschlüsselung tragbarer IT-Systeme und Datenträger (B) [Benutzende, IT-Betrieb]

Damit schützenswerte Informationen nicht durch unberechtigte Dritte eingesehen werden können, MÜSSEN Mitarbeitende vor Reiseantritt sicherstellen, dass alle schützenswerten Informationen entsprechend den internen Richtlinien abgesichert sind. Mobile Datenträger und IT-Systeme SOLLTEN dabei vor Reiseantritt durch Benutzende oder den IT-Betrieb verschlüsselt werden. Die kryptografischen Schlüssel MÜSSEN getrennt vom verschlüsselten Gerät aufbewahrt werden. Bei der Verschlüsselung von Daten SOLLTEN die gesetzlichen Regelungen des Ziellandes beachtet werden. Insbesondere landesspezifische Gesetze zur Herausgabe von Passwörtern und zur Entschlüsselung von Daten SOLLTEN berücksichtigt werden.

CON.7.A12 Sicheres Vernichten von schutzbedürftigen Materialien und Dokumenten (B) [Benutzende]

Die Institution MUSS den Beschäftigten Möglichkeiten aufzeigen, schutzbedürftige Dokumente angemessen und sicher zu vernichten. Benutzende MÜSSEN diese Regelungen einhalten. Sie DÜRFEN interne Unterlagen der Institution NICHT entsorgen, bevor diese sicher vernichtet worden sind. Ist dies vor Ort nicht möglich oder handelt es sich um Dokumente bzw. Datenträger mit besonders schützenswerten Informationen, MÜSSEN diese bis zur Rückkehr behalten und anschließend angemessen vernichtet werden.

CON.7.A11 Einsatz von Diebstahl-Sicherungen (S) [Benutzende]

Zum Schutz der mobilen IT-Systeme außerhalb der Institution SOLLTEN Benutzende Diebstahl-Sicherungen einsetzen, vor allem dort, wo ein erhöhter Publikumsverkehr herrscht oder die Fluktuation von Benutzenden sehr hoch ist. Die Beschaffungs- und Einsatzkriterien für Diebstahl-Sicherungen SOLLTEN an die Prozesse der Institution angepasst und dokumentiert werden.

CON.7.A13 Mitnahme notwendiger Daten und Datenträger (S) [Benutzende]

Vor Reiseantritt SOLLTEN Benutzende prüfen, welche Daten während der Reise nicht unbedingt auf den IT-Systemen gebraucht werden. Ist es nicht notwendig, diese Daten auf den Geräten zu lassen, SOLLTEN diese sicher gelöscht werden. Ist es nötig, schützenswerte Daten mit auf Reisen zu nehmen, SOLLTE dies nur in verschlüsselter Form erfolgen. Darüber hinaus SOLLTE schriftlich geregelt sein, welche mobilen Datenträger auf Auslandsreisen mitgenommen werden dürfen und welche Sicherheitsmaßnahmen dabei zu berücksichtigen sind (z. B. Schutz vor Schadsoftware, Verschlüsselung geschäftskritischer Daten, Aufbewahrung mobiler Datenträger). Die Mitarbeitenden SOLLTEN diese Regelungen vor Reiseantritt kennen und beachten.

Diese sicherheitstechnischen Anforderungen SOLLTEN sich nach dem Schutzbedarf der zu bearbeitenden Daten im Ausland und der Daten, auf die zugegriffen werden soll, richten.

CON.7.A14 Kryptografisch abgesicherte E-Mail-Kommunikation (S) [Benutzende, IT-Betrieb]

Die E-Mail-basierte Kommunikation SOLLTEN Benutzende entsprechend den internen Vorgaben der Institution kryptografisch absichern. Die E-Mails SOLLTEN ebenfalls geeignet verschlüsselt bzw. digital signiert werden. Öffentliche IT-Systeme, etwa in Hotels oder Internetcafés, SOLLTEN NICHT für den Zugriff auf E-Mails genutzt werden.

Bei der Kommunikation über E-Mail-Dienste, z. B. Webmail, SOLLTE durch den IT-Betrieb vorab geklärt werden, welche Sicherheitsmechanismen beim Provider umgesetzt werden und ob damit die internen Sicherheitsanforderungen erfüllt werden. Hierzu SOLLTE z. B. der sichere Betrieb der Server, der Aufbau einer verschlüsselten Verbindung und die Dauer der Datenspeicherung zählen.

CON.7.A15 Abstrahlsicherheit tragbarer IT-Systeme (H)

Es SOLLTE vor Beginn der Reise festgelegt werden, welchen Schutzbedarf die einzelnen Informationen haben, die auf dem mobilen Datenträger bzw. Client der Mitarbeitenden im Ausland verarbeitet werden. Die Institution SOLLTE prüfen, ob die mitgeführten Informationen einen besonderen Schutzbedarf haben, und entsprechend abstrahlarme bzw. -sichere Datenträger und Clients einsetzen.

CON.7.A16 Integritätsschutz durch Check-Summen oder digitale Signaturen (H) [Benutzende]

Benutzende SOLLTEN Check-Summen im Rahmen der Datenübertragung und Datensicherung verwenden, um die Integrität der Daten überprüfen zu können. Besser noch SOLLTEN digitale Signaturen verwendet werden, um die Integrität von schützenswerten Informationen zu bewahren.

CON.7.A17 Verwendung vorkonfigurierter Reise-Hardware (H) [IT-Betrieb]

Damit schützenswerte Informationen der Institution auf Auslandsreisen nicht von Dritten abgegriffen werden können, SOLLTE der IT-Betrieb den Mitarbeitenden vorkonfigurierte Reise-Hardware zur Verfügung stellen. Diese Reise-Hardware SOLLTE auf Basis des Minimalprinzips nur die Funktionen und Informationen bereitstellen, die zur Durchführung der Geschäftstätigkeit unbedingt erforderlich sind.

CON.7.A18 Eingeschränkte Berechtigungen auf Auslandsreisen (H) [IT-Betrieb]

Vor Reiseantritt SOLLTE geprüft werden, welche Berechtigungen Mitarbeitende wirklich brauchen, um ihrem Alltagsgeschäft im Ausland nachgehen zu können. Dabei SOLLTE geprüft werden, ob Zugriffsrechte für die Reisedauer der Benutzenden durch den IT-Betrieb entzogen werden können, um einen unbefugten Zugriff auf Informationen der Institution zu verhindern.

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager