Schutzbedürftige Informationen können an unbefugte Empfangende versendet werden.
Schutzbedürftige Informationen können versehentlich in falsche Hände gelangen, falls das Personal nicht ausreichend sensibilisiert und geschult wird. So werden können z. B. Datenträger weitergegeben werden, auf denen sich Restinformationen wie unzureichend gelöschte Alt-Daten befinden. Andere Restinformationen sind ungelöschte interne Kommentare, die versehentlich in einem elektronischen Dokument, z. B. als E-Mail-Anhang, übermittelt werden. In weiteren Fällen werden z. B. vertrauliche Unterlagen versehentlich an die falsche Person verschickt, weil klare Handlungsvorgaben für den Umgang mit vertraulichen Unterlagen fehlen.
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