+CON.9 Informationsaustausch
---+CON.9.G1 Nicht fristgerecht verfügbare Informationen
---+CON.9.G2 Ungeregelte Weitergabe von Informationen
---+CON.9.G3 Weitergabe falscher oder interner Informationen
---+CON.9.G4 Unberechtigtes Kopieren oder Verändern von Informationen
---+CON.9.G5 Unzulängliche Anwendung von Verschlüsselungsverfahren
---+CON.9.A1 Festlegung zulässiger Empfangender (B) [Zentrale Verwaltung]
---+CON.9.A2 Regelung des Informationsaustausches (B)
---+CON.9.A3 Unterweisung des Personals zum Informationsaustausch (B) [Fachverantwortliche]
---+CON.9.A4 Vereinbarungen zum Informationsaustausch mit Externen (S) [Zentrale Verwaltung]
---+CON.9.A5 Beseitigung von Restinformationen vor Weitergabe (S) [Benutzende]
---+CON.9.A6 Kompatibilitätsprüfung des Sende- und Empfangssystems (S)
---+CON.9.A7 Sicherungskopie der übermittelten Daten (S)
---+CON.9.A8 Verschlüsselung und digitale Signatur (S)
---+CON.9.A9 Vertraulichkeitsvereinbarungen (H) [Zentrale Verwaltung]

CON.9 Informationsaustausch

Einleitung

Informationen werden zwischen Sendenden und Empfangenden über unterschiedliche Kommunikationswege übertragen, wie z. B. persönliche Gespräche, Telefonate, Briefpost, Wechseldatenträger oder Datennetze. Regeln zum Informationsaustausch stellen sicher, dass vertrauliche Informationen nur an berechtigte Personen weitergegeben werden. Solche Regelungen sind besonders dann notwendig, wenn Informationen über externe Datennetze übermittelt werden.

Zielsetzung

Ziel dieses Bausteins ist es, den Informationsaustausch zwischen verschiedenen Kommunikationspartnern abzusichern. Mithilfe dieses Bausteins lässt sich ein Konzept zum sicheren Informationsaustausch erstellen.

Abgrenzung und Modellierung

Der Baustein CON.9 Informationsaustausch ist einmal auf den gesamten Informationsverbund anzuwenden, wenn Informationen mit Kommunikationspartnern, die nicht dem Informationsverbund angehören, ausgetauscht werden sollen.

Die Absicherung von Netzverbindungen wird in anderen Bausteinen des IT-Grundschutz-Kompendiums behandelt, siehe Schicht NET Netze und Kommunikation. Anforderungen an Wechseldatenträger (siehe Baustein SYS.4.5 Wechseldatenträger) und die Weiterverarbeitung in IT-Systemen außerhalb des Informationsverbunds werden ebenfalls nicht in diesem Baustein berücksichtigt.

Wissenswertes

Die International Organization for Standardization (ISO) beschreibt in ihrem Standard ISO/IEC 27001:2013, Kap. 13.2 Anforderungen an den Austausch von Informationen.

1. Oversigt

Titel Standard
CON.9.A1 Festlegung zulässiger Empfangender (B) [Zentrale Verwaltung]

Die zentrale Verwaltungsstelle MUSS sicherstellen, dass durch die Weitergabe von Informationen nicht gegen rechtliche Rahmenbedingungen verstoßen wird.

Die zentrale Verwaltungsstelle MUSS festlegen, wer welche Informationen erhalten und weitergeben darf. Es MUSS festgelegt werden, auf welchen Wegen die jeweiligen Informationen ausgetauscht werden dürfen. Alle Beteiligten MÜSSEN vor dem Austausch von Informationen sicherstellen, dass die empfangende Stelle die notwendigen Berechtigungen für den Erhalt und die Weiterverarbeitung der Informationen besitzt.

CON.9.A2 Regelung des Informationsaustausches (B)

Bevor Informationen ausgetauscht werden, MUSS die Institution festlegen, wie schutzbedürftig die Informationen sind. Sie MUSS festlegen, wie die Informationen bei der Übertragung zu schützen sind.

Falls schutzbedürftige Daten übermittelt werden, MUSS die Institution die Empfangenden darüber informieren, wie schutzbedürftig die Informationen sind. Falls die Informationen schutzbedürftig sind, MUSS die Institution die Empfangenden darauf hingewiesen werden, dass diese die Daten ausschließlich zu dem Zweck nutzen dürfen, zu dem sie übermittelt wurden.

CON.9.A3 Unterweisung des Personals zum Informationsaustausch (B) [Fachverantwortliche]

Fachverantwortliche MÜSSEN die Mitarbeitenden über die Rahmenbedingungen jedes Informationsaustauschs informieren. Die Fachverantwortlichen MÜSSEN sicherstellen, dass die Mitarbeitenden wissen, welche Informationen sie wann, wo und wie weitergeben dürfen.

CON.9.A4 Vereinbarungen zum Informationsaustausch mit Externen (S) [Zentrale Verwaltung]

Bei einem regelmäßigen Informationsaustausch mit anderen Institutionen SOLLTE die Institution die Rahmenbedingungen für den Informationsaustausch formal vereinbaren. Die Vereinbarung für den Informationsaustausch SOLLTE Angaben zum Schutz aller vertraulichen Informationen enthalten.

CON.9.A5 Beseitigung von Restinformationen vor Weitergabe (S) [Benutzende]

Zusätzlich zu den allgemeinen Schulungsmaßnahmen SOLLTE die Institution über die Gefahren von Rest- und Zusatzinformationen in Dokumenten und Dateien informieren. Es SOLLTE vermittelt werden, wie sie Rest- und Zusatzinformationen in Dokumenten und Dateien vermeiden werden können.

Die Institution SOLLTE Anleitungen bereitstellen, die vorgeben wie unerwünschte Restinformationen vom Austausch auszuschließen sind.

Jede Datei und jedes Dokument SOLLTE vor der Weitergabe auf unerwünschte Restinformationen überprüft werden. Unerwünschte Restinformationen SOLLTEN vor der Weitergabe aus Dokumenten und Dateien entfernt werden.

CON.9.A6 Kompatibilitätsprüfung des Sende- und Empfangssystems (S)

Vor einem Informationsaustausch SOLLTE überprüfen werden, ob die eingesetzten IT-Systeme und Produkte kompatibel sind.

CON.9.A7 Sicherungskopie der übermittelten Daten (S)

Die Institution SOLLTE eine Sicherungskopie der übermittelten Informationen anfertigen, falls die Informationen nicht aus anderen Quellen wiederhergestellt werden können.

CON.9.A8 Verschlüsselung und digitale Signatur (S)

Die Institution SOLLTE prüfen, ob Informationen während des Austausches kryptografisch gesichert werden können. Falls die Informationen kryptografisch gesichert werden, SOLLTEN dafür ausreichend sichere Verfahren eingesetzt werden.

CON.9.A9 Vertraulichkeitsvereinbarungen (H) [Zentrale Verwaltung]

Bevor vertrauliche Informationen an andere Institutionen weitergeben werden, SOLLTE die zentrale Verwaltung informiert werden. Die zentrale Verwaltung SOLLTE eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der empfangenden Institution abschließen. Die Vertraulichkeitsvereinbarung SOLLTE regeln, wie die Informationen durch die empfangende Institution aufbewahrt werden dürfen. In der Vertraulichkeitsvereinbarung SOLLTE festgelegt werden, wer bei der empfangenden Institution Zugriff auf welche übermittelten Informationen haben darf.

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager