+CON.11.1.A15 Handhabung von Datenträgern und IT-Produkten nach § 54 und Anlage V zur VSA (B)
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CON.11.1.A15 Handhabung von Datenträgern und IT-Produkten nach § 54 und Anlage V zur VSA (B)
Datenträger und IT-Produkte MÜSSEN bei Nichtgebrauch in verschlossenen Behältern oder Räumen aufbewahrt werden, falls: - der Datenträger bzw. das IT-Produkt selbst als VS-NfD eingestuft ist,
- auf dem Datenträger bzw. IT-Produkt unverschlüsselte VS des Geheimhaltungsgrades VS-NfD gespeichert sind oder
- auf dem Datenträger bzw. IT-Produkt VS des Geheimhaltungsgrades VS-NfD durch ein Produkt ohne Zulassungsaussage verschlüsselt gespeichert sind.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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