+OPS.1.1.4 Schutz vor Schadprogrammen
---+OPS.1.1.4.G1 Softwareschwachstellen und Drive-by-Downloads
---+OPS.1.1.4.G2 Erpressung durch Ransomware
---+OPS.1.1.4.G3 Gezielte Angriffe und Social Engineering
---+OPS.1.1.4.G4 Botnetze
---+OPS.1.1.4.G5 Infektion von Produktionssystemen und IoT-Geräten
---+OPS.1.1.4.A1 Erstellung eines Konzepts für den Schutz vor Schadprogrammen (B)
---+OPS.1.1.4.A2 Nutzung systemspezifischer Schutzmechanismen (B)
---+OPS.1.1.4.A3 Auswahl eines Virenschutzprogrammes (B)
---+OPS.1.1.4.A5 Betrieb und Konfiguration von Virenschutzprogrammen (B)
---+OPS.1.1.4.A6 Regelmäßige Aktualisierung der eingesetzten Virenschutzprogramme (B)
---+OPS.1.1.4.A7 Sensibilisierung und Verpflichtung der Benutzenden (B) [Benutzende]
---+OPS.1.1.4.A9 Meldung von Infektionen mit Schadprogrammen (S) [Benutzende]
---+OPS.1.1.4.A10 Nutzung spezieller Analyseumgebungen (H)
---+OPS.1.1.4.A11 Einsatz mehrerer Scan-Engines (H)
---+OPS.1.1.4.A12 Einsatz von Datenträgerschleusen (H)
---+OPS.1.1.4.A13 Umgang mit nicht vertrauenswürdigen Dateien (H)
---+OPS.1.1.4.A14 Auswahl und Einsatz von Cyber-Sicherheitsprodukten gegen gezielte Angriffe (H)

OPS.1.1.4 Schutz vor Schadprogrammen

Einleitung

Schadprogramme sind Programme, die in der Regel ohne Wissen und Einwilligung der Benutzenden schädliche Funktionen auf einem IT-System ausführen. Diese Schadfunktionen können ein breites Feld abdecken, das von Spionage über Erpressung (sogenannte Ransomware) bis hin zur Sabotage und Zerstörung von Informationen oder gar Geräten reicht.

Schadprogramme können grundsätzlich auf allen Betriebssystemen und IT-Systemen ausgeführt werden. Dazu gehören neben klassischen IT-Systemen wie Clients und Servern auch mobile Geräte wie Smartphones. Netzkomponenten wie Router, Industriesteuerungsanlagen und sogar IoT-Geräte wie vernetzte Kameras sind heutzutage ebenfalls vielfach durch Schadprogramme gefährdet.

Schadprogramme verbreiten sich auf klassischen IT-Systemen zumeist über E-Mail-Anhänge, manipulierte Webseiten (Drive-by-Downloads) oder Datenträger. Smartphones werden in der Regel über die Installation von schädlichen Apps infiziert, auch Drive-by-Downloads sind möglich. Darüber hinaus sind offene Netzschnittstellen, fehlerhafte Konfigurationen und Softwareschwachstellen häufige Einfallstore auf allen IT-Systemen.

In diesem Baustein wird der Begriff „Virenschutzprogramm“ verwendet. „Viren“ stehen dabei als Synonym für alle Arten von Schadprogrammen. Gemeint ist mit „Virenschutzprogramm“ demnach ein Programm zum Schutz vor jeglicher Art von Schadprogrammen.

Zielsetzung

Dieser Baustein beschreibt Anforderungen, die zu erfüllen und umzusetzen sind, um eine Institution effektiv gegen Schadprogramme zu schützen.

Abgrenzung und Modellierung

Der Baustein OPS.1.1.4 Schutz vor Schadprogrammen ist einmal auf den Informationsverbund anzuwenden.

In diesem Baustein werden die allgemeinen Anforderungen für den Schutz gegen Schadprogramme beschrieben. Spezifische Anforderungen, um bestimmte IT-Systeme der Institution vor Schadprogrammen zu schützen, finden sich bei Bedarf in den jeweiligen Bausteinen der Schicht SYS IT-Systeme. Führt ein identifiziertes Schadprogramm zu einem Sicherheitsvorfall, sollten die Anforderungen des Bausteins DER.2.1 Behandlung von Sicherheitsvorfällen berücksichtigt werden. Die Anforderungen des Bausteins DER.2.3 Bereinigung weitreichender Sicherheitsvorfälle helfen dabei, identifizierte Schadprogramme zu entfernen und einen bereinigten Zustand wiederherzustellen.

Die im Rahmen dieses Bausteins eingesetzten Virenschutzprogramme sollten grundsätzlich auch im Patch- und Änderungsmanagement (OPS.1.1.3 Patch- und Änderungsmanagement) berücksichtigt werden. Weiterhin sollte das Thema Schutz vor Schadprogrammen im Rahmen des Bausteins ORP.3 Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit und CON.3 Datensicherungskonzept mit berücksichtigt werden.

Wissenswertes

Die International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27001:2013, insbesondere in Annex A, A.12.2 „protection from malware“, Vorgaben für den Schutz vor Schadprogrammen.

Das Information Security Forum (ISF) macht in seinem Standard „The Standard of Good Practice for Information Security“, insbesondere Area TS1 Security Solutions, Vorgaben für den Schutz vor Schadprogrammen.

1. Oversigt

Titel Standard
OPS.1.1.4.A1 Erstellung eines Konzepts für den Schutz vor Schadprogrammen (B)

Es MUSS ein Konzept erstellt werden, das beschreibt, welche IT-Systeme vor Schadprogrammen geschützt werden müssen. Hierbei MÜSSEN auch IoT-Geräte und Produktionssysteme berücksichtigt werden. Außerdem MUSS festgehalten werden, wie der Schutz zu erfolgen hat. Ist kein verlässlicher Schutz möglich, so SOLLTEN die identifizierten IT-Systeme NICHT betrieben werden. Das Konzept SOLLTE nachvollziehbar dokumentiert und aktuell gehalten werden.

OPS.1.1.4.A2 Nutzung systemspezifischer Schutzmechanismen (B)

Es MUSS geprüft werden, welche Schutzmechanismen die verwendeten IT-Systeme sowie die darauf genutzten Betriebssysteme und Anwendungen bieten. Diese Mechanismen MÜSSEN genutzt werden, sofern es keinen mindestens gleichwertigen Ersatz gibt oder gute Gründe dagegen sprechen. Werden sie nicht genutzt, MUSS dies begründet und dokumentiert werden.

OPS.1.1.4.A3 Auswahl eines Virenschutzprogrammes (B)

Abhängig vom verwendeten Betriebssystem, anderen vorhandenen Schutzmechanismen sowie der Verfügbarkeit geeigneter Virenschutzprogramme MUSS für den konkreten Einsatzzweck ein entsprechendes Schutzprogramm ausgewählt und installiert werden. Für Gateways und IT-Systeme, die dem Datenaustausch dienen, MUSS ein geeignetes Virenschutzprogramm ausgewählt und installiert werden.

Es DÜRFEN NUR Produkte für den Enterprise-Bereich mit auf die Institution zugeschnittenen Service- und Supportleistungen eingesetzt werden. Produkte für die reine Heimanwendung oder Produkte ohne Support DÜRFEN NICHT im professionellen Wirkbetrieb eingesetzt werden.

Cloud-Dienste zur Verbesserung der Detektionsleistung der Virenschutzprogramme SOLLTEN genutzt werden. Falls Cloud-Funktionen solcher Produkte verwendet werden, MUSS sichergestellt werden, dass dies nicht im Widerspruch zum Daten- oder Geheimschutz steht. Neben Echtzeit- und On-Demand-Scans MUSS eine eingesetzte Lösung die Möglichkeit bieten, auch komprimierte Daten nach Schadprogrammen zu durchsuchen.

OPS.1.1.4.A5 Betrieb und Konfiguration von Virenschutzprogrammen (B)

Das Virenschutzprogramm MUSS für seine Einsatzumgebung geeignet konfiguriert werden. Die Erkennungsleistung SOLLTE dabei im Vordergrund stehen, sofern nicht Datenschutz- oder Leistungsgründe im jeweiligen Einzelfall dagegen sprechen. Wenn sicherheitsrelevante Funktionen des Virenschutzprogramms nicht genutzt werden, SOLLTE dies begründet und dokumentiert werden. Bei Schutzprogrammen, die speziell für die Desktop-Virtualisierung optimiert sind, SOLLTE nachvollziehbar dokumentiert sein, ob auf bestimmte Detektionsverfahren zugunsten der Leistung verzichtet wird. Es MUSS sichergestellt werden, dass die Benutzenden keine sicherheitsrelevanten Änderungen an den Einstellungen der Antivirenprogramme vornehmen können.

OPS.1.1.4.A6 Regelmäßige Aktualisierung der eingesetzten Virenschutzprogramme (B)

Auf den damit ausgestatteten IT-Systemen MÜSSEN die Virenschutzprogramme nach Empfehlung der herstellenden Institution regelmäßig und zeitnah aktualisiert werden.

OPS.1.1.4.A7 Sensibilisierung und Verpflichtung der Benutzenden (B) [Benutzende]

Benutzende MÜSSEN regelmäßig über die Bedrohung durch Schadprogramme aufgeklärt werden. Sie MÜSSEN die grundlegenden Verhaltensregeln einhalten, um die Gefahr eines Befalls durch Schadprogramme zu reduzieren. Dateien, E-Mails, Webseiten usw. aus nicht vertrauenswürdigen Quellen SOLLTEN NICHT geöffnet werden. Sie MÜSSEN entsprechenden Kontaktpersonen für den Fall eines Verdacht auf eine Infektion mit einem Schadprogramm bekannt sein. Sie MÜSSEN sich an die ihnen benannten Kontaktpersonen wenden, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit einem Schadprogramm besteht.

OPS.1.1.4.A9 Meldung von Infektionen mit Schadprogrammen (S) [Benutzende]

Das eingesetzte Virenschutzprogramm SOLLTE eine Infektion mit einem Schadprogramm automatisch blockieren und melden. Die automatische Meldung SOLLTE an einer zentralen Stelle angenommen werden. Dabei SOLLTEN die zuständigen Mitarbeitenden je nach Sachlage über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Vorgehen bei Meldungen und Alarmen der Virenschutzprogramme SOLLTE geplant, dokumentiert und getestet werden. Es SOLLTE insbesondere geregelt sein, was im Falle einer bestätigten Infektion geschehen soll.

OPS.1.1.4.A10 Nutzung spezieller Analyseumgebungen (H)

Automatisierte Analysen in einer speziellen Testumgebung (basierend auf Sandboxen bzw. separaten virtuellen oder physischen Systemen) SOLLTEN für eine Bewertung von verdächtigen Dateien ergänzend herangezogen werden.

OPS.1.1.4.A11 Einsatz mehrerer Scan-Engines (H)

Zur Verbesserung der Erkennungsleistung SOLLTEN für besonders schutzwürdige IT-Systeme, wie Gateways und IT-Systeme zum Datenaustausch, Virenschutzprogramme mit mehreren alternativen Scan-Engines eingesetzt werden.

OPS.1.1.4.A12 Einsatz von Datenträgerschleusen (H)

Bevor insbesondere Datenträger von Dritten mit den IT-Systemen der Institution verbunden werden, SOLLTEN diese durch eine Datenträgerschleuse geprüft werden.

OPS.1.1.4.A13 Umgang mit nicht vertrauenswürdigen Dateien (H)

Ist es notwendig, nicht vertrauenswürdige Dateien zu öffnen, SOLLTE dies nur auf einem isolierten IT-System geschehen. Die betroffenen Dateien SOLLTEN dort z. B. in ein ungefährliches Format umgewandelt oder ausgedruckt werden, wenn sich hierdurch das Risiko einer Infektion durch Schadsoftware verringert.

OPS.1.1.4.A14 Auswahl und Einsatz von Cyber-Sicherheitsprodukten gegen gezielte Angriffe (H)

Der Einsatz sowie der Mehrwert von Produkten und Services, die im Vergleich zu herkömmlichen Virenschutzprogrammen einen erweiterten Schutzumfang bieten, SOLLTE geprüft werden. Solche Sicherheitsprodukte gegen gezielte Angriffe SOLLTEN z. B. bei der Ausführung von Dateien in speziellen Analyseumgebungen, bei der Härtung von Clients oder bei der Kapselung von Prozessen eingesetzt werden. Vor einer Kaufentscheidung für ein Sicherheitsprodukt SOLLTEN Schutzwirkung und Kompatibilität zur eigenen IT-Umgebung getestet werden.

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager