+OPS.1.1.4.A2 Nutzung systemspezifischer Schutzmechanismen (B)
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OPS.1.1.4.A2 Nutzung systemspezifischer Schutzmechanismen (B)
Es MUSS geprüft werden, welche Schutzmechanismen die verwendeten IT-Systeme sowie die darauf genutzten Betriebssysteme und Anwendungen bieten. Diese Mechanismen MÜSSEN genutzt werden, sofern es keinen mindestens gleichwertigen Ersatz gibt oder gute Gründe dagegen sprechen. Werden sie nicht genutzt, MUSS dies begründet und dokumentiert werden.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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