OPS.1.1.5.A3 Konfiguration der Protokollierung auf System- und Netzebene (B)
Alle sicherheitsrelevanten Ereignisse von IT-Systemen und Anwendungen MÜSSEN protokolliert werden. Sofern die in der Protokollierungsrichtlinie als relevant definierten IT-Systeme und Anwendungen über eine Protokollierungsfunktion verfügen, MUSS diese benutzt werden. Wenn die Protokollierung eingerichtet wird, MÜSSEN dabei die Vorgaben des herstellenden Unternehmens für die jeweiligen IT-Systeme oder Anwendungen beachtet werden. In angemessenen Intervallen MUSS stichpunktartig überprüft werden, ob die Protokollierung noch korrekt funktioniert. Die Prüfintervalle MÜSSEN in der Protokollierungsrichtlinie definiert werden. Falls betriebs- und sicherheitsrelevante Ereignisse nicht auf einem IT-System protokolliert werden können, MÜSSEN zusätzliche IT-Systeme zur Protokollierung (z. B. von Ereignissen auf Netzebene) integriert werden.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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