+OPS.1.1.5.A3 Konfiguration der Protokollierung auf System- und Netzebene (B)

OPS.1.1.5.A3 Konfiguration der Protokollierung auf System- und Netzebene (B)

Alle sicherheitsrelevanten Ereignisse von IT-Systemen und Anwendungen MÜSSEN protokolliert werden. Sofern die in der Protokollierungsrichtlinie als relevant definierten IT-Systeme und Anwendungen über eine Protokollierungsfunktion verfügen, MUSS diese benutzt werden. Wenn die Protokollierung eingerichtet wird, MÜSSEN dabei die Vorgaben des herstellenden Unternehmens für die jeweiligen IT-Systeme oder Anwendungen beachtet werden.

In angemessenen Intervallen MUSS stichpunktartig überprüft werden, ob die Protokollierung noch korrekt funktioniert. Die Prüfintervalle MÜSSEN in der Protokollierungsrichtlinie definiert werden.

Falls betriebs- und sicherheitsrelevante Ereignisse nicht auf einem IT-System protokolliert werden können, MÜSSEN zusätzliche IT-Systeme zur Protokollierung (z. B. von Ereignissen auf Netzebene) integriert werden.

1. Επισκόπηση

Τίτλος Πρότυπο

1.1 Παραπομπές

1.2 Εντοπισμένες απαιτήσεις

1.3 Σχετικοί κανονισμοί

2. Εντοπισμένες απαιτήσεις

Απαιτήσεις
Πηγή Απαίτηση

3. Σχετικοί κανονισμοί

Κανονισμοί
Πηγή Κανονισμός

Συνδεδεμένα ζητήματα

Συνδέσεις
Τύπος σύνδεσης Ζήτημα
blocks G 0.29 Verstoß gegen Gesetze oder Regelungen
blocks G 0.37 Abstreiten von Handlungen