+OPS.1.2.5.A5 Einsatz von Online-Diensten (S)
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OPS.1.2.5.A5 Einsatz von Online-Diensten (S)
Die Institution SOLLTE festlegen, unter welchen Umständen Online-Dienste zur Fernwartung genutzt werden dürfen, bei denen die Verbindung über einen externen Server hergestellt wird. Der Einsatz solcher Dienste SOLLTE generell auf möglichst wenige Fälle beschränkt werden. Die IT-Systeme SOLLTEN keine automatisierten Verbindungen zum Online-Dienst aufbauen. Es SOLLTE sichergestellt werden, dass der eingesetzte Online-Dienst die übertragenen Informationen Ende-zu-Ende-verschlüsselt.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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