+OPS.1.2.5.A5 Einsatz von Online-Diensten (S)

OPS.1.2.5.A5 Einsatz von Online-Diensten (S)

Die Institution SOLLTE festlegen, unter welchen Umständen Online-Dienste zur Fernwartung genutzt werden dürfen, bei denen die Verbindung über einen externen Server hergestellt wird. Der Einsatz solcher Dienste SOLLTE generell auf möglichst wenige Fälle beschränkt werden. Die IT-Systeme SOLLTEN keine automatisierten Verbindungen zum Online-Dienst aufbauen. Es SOLLTE sichergestellt werden, dass der eingesetzte Online-Dienst die übertragenen Informationen Ende-zu-Ende-verschlüsselt.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager