+OPS.1.2.5.A5 Einsatz von Online-Diensten (S)
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OPS.1.2.5.A5 Einsatz von Online-Diensten (S)
Die Institution SOLLTE festlegen, unter welchen Umständen Online-Dienste zur Fernwartung genutzt werden dürfen, bei denen die Verbindung über einen externen Server hergestellt wird. Der Einsatz solcher Dienste SOLLTE generell auf möglichst wenige Fälle beschränkt werden. Die IT-Systeme SOLLTEN keine automatisierten Verbindungen zum Online-Dienst aufbauen. Es SOLLTE sichergestellt werden, dass der eingesetzte Online-Dienst die übertragenen Informationen Ende-zu-Ende-verschlüsselt.
1. Apžvalga
1.1 Nuorodos
1.2 Nustatyti reikalavimai
1.3 Susiję teisės aktai
2. Nustatyti reikalavimai
Reikalavimai
| Šaltinis |
Reikalavimas |
3. Susiję teisės aktai
Teisės aktai
| Šaltinis |
Reguliavimas |
Susietos užduotys
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